Missbrauchsverfahren

Kartellamt weitet Facebook-Oculus-Verfahren auf Gesetzesnovelle aus

28.01.21 13:08 Uhr

Kartellamt weitet Facebook-Oculus-Verfahren auf Gesetzesnovelle aus | finanzen.net

Das Bundeskartellamt weitet sein laufendes Missbrauchsverfahren gegen Facebook im Zusammenhang mit der Verknüpfung von Oculus Virtual-Reality-Produkten mit dem sozialen Netzwerk aus.

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Die Behörde verweist darauf, dass am 19. Januar 2021 eine Gesetzesnovelle in Kraft getreten ist. Nun müsse ebenfalls geschaut werden, ob Facebook unter die neuen Regeln für Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb (Paragraf 19a GWB) falle.

Im Oktober hatte die Behörde erklärt, dass Facebook-Oculus-Verfahren auf den Weg zu bringen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte damals, die Nutzung der neuen Oculus-Brillen soll künftig nur unter der Voraussetzung möglich sein, dass man auch ein Facebook-Konto habe. Diese Verknüpfung zwischen Virtual-Reality-Produkten und dem sozialen Netzwerk des Konzerns könnte aber einen verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook darstellen. "Wir wollen untersuchen, ob und inwieweit die Kopplung den Wettbewerb in den beiden Bereichen beeinträchtigt", erklärte Mundt.

Seit einigen Tagen gilt die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die wohl wichtigste Änderung soll der neu eingeführte Paragraf 19a sein. Demnach kann die Behörde erstmals frühzeitig Eingreifen und so großen Digitalkonzernen, denen eine marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt, bestimmte Verhaltensweisen vorbeugend untersagen. Als Beispiele für solche Verhaltensweisen nennt das Kartellamt die Selbstbevorzugung von konzerneigenen Diensten oder die Behinderung des Marktzutritts von Dritten durch das Vorenthalten bestimmter Daten.

Die Schlagkraft des neuen Gesetzes untermauert der Gesetzgeber außerdem durch eine Verkürzung des Rechtsweges. Beschwerden gegen Kartellamtsentscheidungen, die auf der Basis von 19a getroffen wurden, werden direkt vom Bundesgerichtshof entschieden. Das Überspringen der in allen sonstigen Kartellrechtsverfahren ersten Instanz, dem Oberlandesgericht Düsseldorf, soll mit einer deutlichen Zeitersparnis in den Verfahren einhergehen.

FRANKFURT (Dow Jones)

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