EU-Energiekrisenbeitrag: Übergewinne von Öl- und Gaskonzernen sollen wohl mit 33% besteuert werden - Strombranche läuft Sturm
Übergewinne von Mineralöl- und Gaskonzernen sollen in Deutschland in Umsetzung des EU-Energiekrisenbeitrags (EKB) nach Angaben aus Kreisen des Finanzministeriums mit einem Steuersatz von 33 Prozent besteuert werden.
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"Deutschland erhebt nur den europarechtlichen Mindestabgabesatz von 33 Prozent", hieß es in einem Papier für die Formulierungshilfe zur Umsetzung, die bis Jahresende erfolgen muss. "Es wird nur eine niedrige zweistellige Zahl von Unternehmen betroffen sein." Das Aufkommen des EKB werde bei etwa rund 1 Milliarde Euro liegen. Bemessungsgrundlage des EKB sei der steuerliche Gewinn, den die Unternehmen ohnehin ermitteln müssten. Damit erfolge die Erhebung maximal unbürokratisch.
Der EKB knüpft den Angaben zufolge "an den Gewinn an, den ein Unternehmen 2022 und 2023 zusätzlich zu den Jahren 2018 bis 2021 macht". Im Gegensatz zu einer Anknüpfung an den Umsatz stelle man so sicher, "dass wirklich nur besonders profitable Betriebe die Abgabe zahlen müssen". Der EKB sei eine zeitlich eng befristete Abgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich, die Deutschland europarechtlich zwingend einführen müsse.
In der Bundesregierung seien verschiedene Formen der Umsetzung geprüft worden, letztlich habe sie sich nach einem Votum des Kanzleramtes entschieden, den EKB in Form einer "Abgabe im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften" nach Artikel 106 des Grundgesetzes auszuformen. Demnach sei die EKB keine abzugsfähige Sonderausgabe. Alternative Ausgestaltungsformen wären möglich gewesen, die Bundesregierung habe sich aber "für die Variante mit den geringsten rechtlichen Risiken entschieden".
Strombranche läuft Sturm gegen Erlös-Abschöpfungspläne des Bundes
Die Strombranche wehrt sich gegen die Pläne der Bundesregierung zur Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen in der Energiekrise.
Sowohl der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) also auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zeigten sich zwar am Mittwoch bereit, Abgaben aus den derzeit hohen Gewinnen der Stromerzeuger zu leisten. Der BDEW kritisierte vor allem die im Gesetzentwurf der Regierung unklare Laufzeit der Abschöpfung. Der Beginn dürfe nicht wie geplant rückwirkend ab September, sondern erst ab Dezember greifen. "Das Enddatum der Erlösabschöpfung muss mit dem 30. Juni 2023 klar im Gesetz genannt sein", forderte der Verband in seiner Stellungnahme zum Entwurf weiter. Der BEE lehnte eine Erlös-Abschöpfung insgesamt ab und plädierte für eine Steuer auf die Gewinne.
Da die Strompreise indirekt an den Gaspreisen hängen, sind sie ebenfalls stark gestiegen. Da die Produktionskosten etwa der Ökostrom-Branche sich deutlich weniger verteuert haben, entstehen hohe Extra-Gewinne.
Die Bundesregierung will nun die Erlöse der Stromerzeuger fast aller Technologien abschöpfen. Dabei wird jeder Erzeugungsart wie Wind-, Solar, Braunkohle- oder Atomenergie ein bestimmter Erlös als Basis zugebilligt. Alles was darüber erzielt wird, soll zu 90 Prozent abgeschöpft werden. Das Geld, erwartet wird ein zweistelliger Milliarden-Betrag, soll zur Finanzierung der Strompreis-Dämpfung für Haushalte und Industrie verwandt werden. Die Abschöpfung soll zunächst von September bis Juni 2023 gelten, kann aber dem Entwurf zufolge bis Ende 2024 verlängert werden. Das Bundeskabinett soll noch diese Woche den Entwurf zusammen mit Strom- und Gaspreisbremse beschließen.
Die Verbände kritisieren das Vorhaben als viel zu bürokratisch und kaum umsetzbar. Der BEE beklagt vor allem eine Benachteiligung der Erneuerbaren Energien, die für die aktuell hohen Preise nicht verantwortlich seien. Es bestehe zudem die Gefahr, dass es Fehlanreize im Strommarkt gebe. "Aus diesem Grunde wäre ein Abschöpfungsmechanismus, der am Gewinn einer Anlage ansetzt, grundsätzlich sinnvoller. Daher plädiert der BEE nach wie vor für eine steuerliche Lösung", heißt es in der BEE-Stellungnahme.
BERLIN (Dow Jones) / Berlin (Reuters)
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