Kundenzufriedenheit steigern

Höhere Strafen für Parker an Tesla-Schnelllade-Stationen

24.09.18 21:48 Uhr

Höhere Strafen für Parker an Tesla-Schnelllade-Stationen | finanzen.net

Ende 2016 führte der E-Autobauer eine Blockiergebühr an seinen Superchargern ein, um die Verfügbarkeit der Ladesäulen zu erhöhen und Dauerparker abzuschrecken. Medienberichten zufolge scheint Tesla diese Gebühr nun anzuheben.

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Kein Dauerparkplatz

Beim E-Autobauer Tesla scheint sich nicht alles um die täglichen Schlagzeilen zu Kurszielen oder den CEO Elon Musk zu drehen - in der Fülle der täglichen Nachrichten über das Unternehmen befinden sich auch News über das Tagesgeschäft des Automobil-Herstellers. Laut dem Elektroauto & E-Mobilitäts-Portal "Ecomento.de" habe Tesla die Supercharger-Blockiergebühren an den unternehmenseigenen Ladestationen erhöht. Das 2016 eingeführte Entgelt betrug bis dato 0,35 Euro pro Minute in Deutschland. Diese Gebühren fallen jedoch nur dann an, wenn mindestens 50 Prozent aller Ladestationen vor Ort in Benutzung sind, schrieb das Unternehmen 2016 in einer Pressemitteilung. Zu beachten sei auch, dass Besitzer die Tesla in spätestens fünf Minuten nach dem Ladezyklus abholen, die bis dahin erhobenen Gebühren wieder zurückerstattet bekommen.

Preissteigerung

Wie auf der Unternehmensseite zu sehen ist, haben sich die Preise für das Blockieren von Superchargern verteuert. Die neuen Gebühren fallen nun 5 Cent teurer aus - 0,40 Euro in Deutschland. "Es geht uns in keinster Weise um die Erzielung eines finanziellen Gewinns", bekräftigt das Unternehmen in der Mitteilung. Einzig die Steigerung der Kundenzufriedenheit sei immer noch der Grund für das Erheben einer Blockiergebühr. Zusätzlich zu dieser müssen Besitzer künftig mit einem Zuschlag rechnen. Bei 100-prozentiger Auslastung der Ladesäulen am jeweiligen Standort steigt die Gebühr auf stolze 0,80 Euro pro Minute an. "Sie würden Ihr Fahrzeug ja auch nicht an der Zapfsäule einer Tankstelle parken - das Gleiche gilt für die Supercharger", führt der E-Autobauer fort. Alle anderen Regelungen rund um die Gebühr scheinen demnach weiterhin Bestand zu haben.

Redaktion finanzen.net

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