Kryptoverwahrgeschäft

Coinbase erhält erste Krypto-Lizenz der BaFin: Das ändert sich jetzt für Kunden der Bitcoin-Börse

05.08.21 22:00 Uhr

Coinbase erhält erste Krypto-Lizenz der BaFin: Das ändert sich jetzt für Kunden der Bitcoin-Börse | finanzen.net

Nachdem die Kryptobörse Coinbase im April ihren US-Börsengang feierte, hat die Handelsplattform nun auch große Pläne zum Ausbau des Geschäfts in Deutschland. Eine Erlaubnis der BaFin unterstützt den Appbetreiber in seinem Unterfangen.

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• Coinbase-Aktie schwächelt nach starkem Börsendebüt
• Erste BaFin-Lizenz für Kryptoverwahrgeschäft
• Serviceangebot in Deutschland wird ausgebaut

Coinbase feiert starken US-Börsengang

Erst im April feierte die größte US-Kryptohandelsplattform Coinbase ihren erfolgreichen Börsengang an der NASDAQ. Mit einem Erstpreis von 381 US-Dollar startete die Aktie durch, nachdem der Referenzpreis zuvor auf 250 US-Dollar festgelegt wurde. Zuletzt wird der Anteilsschein bei 244,36 US-Dollar und damit unter seinem Ausgabekurs gehandelt (Stand vom 34. August 2021).

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Neben den Platzhirschen Bitcoin und Ether sowie Trendwährungen wie Dogecoin können Coinbase-Kunden sowohl im Browser als auch in der eigens geschaffenen App auch eher kleinere Digitalassets wie Litecoin und EOS handeln. Insgesamt bietet die Plattform aktuell 82 Internetmünzen zum Tausch an. Neben einer leicht verständlichen Benutzeroberfläche will Coinbase vor allem mit einer stabilen Plattform überzeugen, sodass der Handel mit Kryptowährungen möglichst vielen Menschen ermöglicht wird, so das Unternehmen auf seinem Webauftritt. Mit mehr als 56 Millionen verifizierten Nutzern und einem vierteljährlichen Handelsvolumen von 335 Milliarden US-Dollar gehört Coinbase zu den führenden Handelsplätzen für Kryptowährungen.

BaFin erteilt erste Erlaubnis für Kryptoverwahrgeschäft

Bereits zuvor konnten Kryptoanleger aus Deutschland über die beliebte Plattform handeln, nun baut Coinbase sein Angebot hierzulande aber weiter aus. Bereits am 28. Juni erteilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem deutschen Ableger, der Coinbase Germany GmbH, eine Erlaubnis zum Erbringen des Kryptoverwahrgeschäfts. Damit erhielt die Krypto-App die erste Erlaubnis dieser Art, wie die Behörde mitteilt. Auch habe die BaFin anschließend eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, die sich mit den "komplexen Fragen rund um das Kryptoverwahrgeschäft" auseinandersetzen soll. Marcus Hughes, Leiter des europäischen Coinbase-Geschäfts, zeigte sich nach der BaFin-Entscheidung zufrieden: "Die Erteilung der Lizenz ist der Höhepunkt vieler Monate harter Arbeit des Coinbase-Teams in enger Zusammenarbeit mit der BaFin. Wir freuen uns darauf, unseren deutschen Kunden ein erstklassiges Krypto-Produktangebot in Verbindung mit einer sicheren, lokalisierten Erfahrung zu bieten", so Hughes in einem Blogeintrag Ende Juni.

"Wichtiger Meilenstein für Coinbase"

Nun informiert Coinbase über die Erteilung der Krypto-Erlaubnis - und was dies für seine Kunden aus Deutschland bedeutet. So könne die Plattform ihre Dienstleistungen nun aus Deutschland heraus anbieten, wie das Unternehmen schreibt. Als Folge des Beschlusses soll die Kryptobranche auch in Deutschland weiterentwickelt werden, was durch eine Kooperation zwischen Marktteilnehmern und Behörden stattfinde. Auch ergeben sich Vorteile für die deutschen Kunden der Börse, so Coinbase weiter. Nicht nur seien deutsche Händler, die die Plattform nutzen, aufgrund der Überwachung der Behörde besser geschützt, auch wolle Coinbase sein deutschsprachiges Supportangebot ausbauen. "Die Lizenzen in Deutschland sind auch ein wichtiger Meilenstein für Coinbase", erklärt Hughes laut dem Fachportal Geldinstitute.de. "Sie unterstreichen unsere Mission, weltweit eine Vorreiterrolle bei der Vergrößerung der wirtschaftlichen Freiheit einzunehmen. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf unserer internationalen Reise und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden aus der ganzen Welt."

Kunden können Krypto-Tokens verdienen

Im Zuge der BaFin-Erlaubnis baut das Unternehmen außerdem sein Serviceangebot für den deutschen Markt aus. So gebe es neben dem Coinbase-Earn-Programm ab sofort auch die Möglichkeit, Kryptowährungen mittels Staking zu verdienen. Unter Staking versteht man eine Art der Transaktionsvalidierung, ähnlich wie es bereits beim Mining von Cyberdevisen der Fall ist. Im Gegensatz zum beim Bitcoin eingesetzten "Proof of Work"-Konzept, läuft hier aber das "Proof of Stake"-Konzept auf einer Blockchain, was etwa auch beim Ether-Upgrade Ethereum 2.0 Anwendung finden soll. "Auf diesen Blockchains kann jeder, der über ein Mindestguthaben einer bestimmten Kryptowährung verfügt, Transaktionen validieren und Staking-Prämien verdienen", so Coinbase. Damit können nun auch erstmals Cosmos/ATOM und Tezos gestaked werden.

Zusätzlich will die Plattform ihr Earn-Programm ausbauen. Im Gegensatz zum Staking tragen Nutzer dabei nicht zum Validieren von Transaktionen bei, sondern nehmen an Online-Kursen teil. Diese setzen sich laut Unternehmenswebseite aus kurzen Erklärvideos zusammen, auf die ein Quiz folgt. Für jede richtige Antwort erhält man dann Tokens einer bestimmten Kryptowährung, mit der sich der Kurs jeweils befasst. Entsprechende Kurse stehen unter anderem für Clover Finance, The Graph, BarnBridge, Amp, Stellar Lumens und Compound zur Verfügung.

Coinbase-Konkurrent im Kreuzfeuer der Behörden

Coinbase scheint von der BaFin-Erlaubnis also deutlich zu profitieren. Weniger Glück hatte indes Konkurrent Binance. Dem Handelsanbieter für Kryptowährungen wurde Ende Juni von der britischen Finanzaufsicht FCA der aufsichtspflichtige Handel verboten, wie die Behörde in einer Verbraucherwarnung schrieb. "Aufgrund der von der FCA auferlegten Anforderungen ist es Binance Markets Limited derzeit nicht gestattet, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der FCA regulierte Tätigkeiten auszuüben", ist dort zu lesen. Zwar sei der Handel mit Bitcoin & Co. in Großbritannien nicht reguliert, das Traden von Krypto-Derivaten falle aber in den Aufgabenbereich der britischen Administration, so das Manager Magazin. Demnach sei der Handel mit digitalen Anlagegütern, die die FCA als "Wertpapiere" definieren würde, untersagt. Daher muss Binance seine Kunden nun darauf aufmerksam machen, dass jegliche regulierte Aktivität in Großbritannien nicht zugelassen ist. Die Beschränkung betrifft aktuell ausschließlich die britische Plattform der Kryptobörse.

Redaktion finanzen.net

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