Bundesbank-Vorstand Dombret kritisiert Einsatz von Staatsgeld bei Bankenabwicklung

Der im Vorstand der Deutschen Bundesbank für Bankenaufsicht zuständige Andreas Dombret hat den Einsatz öffentlicher Gelder bei der jüngsten Abwicklung bzw. Rettung italienischer Banken kritisiert.
Dombret sagte vor Studenten der Bundesbank-Akademie Hachenburg laut vorab verbreitetem Redetext, dass bei drei der ersten vier nach gemeinsamen europäischen Regeln geretteten bzw. abgewickelten Institute öffentliches Geld geflossen sei, was nicht im Sinne des europäischen Gesetzgebers sei.
Dombret bezog sich bei seinen Äußerungen auf das unterschiedliche Vorgehen der Behörden im Umgang mit den Banken Banco Popolar Espana, Monte dei Paschi, BP Vicenza und Veneto Banca. Im Falle der letzten drei Institute - alles italienische - kommen öffentliche Gelder in Milliardenhöhe zum Einsatz.
"Der effektive Schutz der nationalen Steuerzahler muss ein wesentlicher Maßstab für unser Abwicklungsregime sein und nach meiner festen Überzeugung auch im nationalen Insolvenzrecht gelten", sagte Dombret.
Der spanische Banco Popolar war nach den Regeln der Abwicklungsrichtlinie BRRD abgewickelt worden, nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) das Institut für gescheitert erklärt hatte. Aktionäre verloren ihre Anteile, nachrangige Anleihen wurden abgeschrieben, Coco-Anleihen in neue Aktien umgewandelt und für einen symbolischen Preis an Santander abgegeben, den neuen Besitzer der Aktivitäten von Banco Popolar.
Im Falle der traditionsreichen Monte dei Paschi unterblieb die folgenschwere Erklärung der EZB. Dem italienischen Staat wurde eine vorsorgliche Rekapitalisierung des Instituts genehmigt, die diesen zum neuen Hauptaktionär des Sieneser Bankhauses macht. Grund ist die systemische Bedeutung der Bank für das italienische Finanzsystem. Inhaber von Nachranganleihen wurden zwar herangezogen, erhalten aber einen Ausgleich vom Staat.
BP Vicenza und Veneto Banca schließlich stellten aus Sicht der EZB kein systemisches Risiko dar, als sie diese beiden kleineren Institute für gescheitert erklärte. Das ermöglichte es den italienischen Behörden, beide Häuser nach nationalem Insolvenzrecht abzuwickeln und dabei wiederum öffentliche Gelder einzusetzen.
An dieser Stelle setzt die Kritik Dombrets an. Er findet, dass die nationalen Insolvenzregeln den EU-Abwicklungsrichtlinien angepasst werden müssen: "Dass Steuergelder in großem Umfang eingesetzt wurden, war natürlich rechtlich zulässig. Dennoch war es erklärtes Ziel der europäischen Abwicklungsregeln, den Steuerzahler so wenig wie möglich an Bankpleiten zu beteiligen", sagte er.
Das Ausmaß der Beteiligung von Investoren und anderen Gläubigern an den Verlusten im Rahmen nationaler Insolvenzverfahren sei lange nicht ausgeschöpft, befand Dombret. Dies sei aber wichtig, damit Banken ihrem eigenen Anspruch gerecht werden könnten, "Vollmitglieder unserer Marktwirtschaft zu sein".
Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)
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Bildquellen: Frank Rumpenhorst / Bundesbank
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