Berufungsgericht bestätigt Urteil gegen Amazon in Frankreich
Der Online-Versandhändler Amazon darf in Frankreich nach der Entscheidung eines Berufungsgerichts weiterhin nur Bestellungen von bestimmten Artikeln entgegennehmen.
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Diese Auflage gelte solange, bis der Konzern seine Schutzmaßnahmen verbessert habe, entschied das Berufungsgericht Versailles am Freitag. Es bestätigte damit weitgehend eine vorangegangene Entscheidung eines Gerichts im Pariser Vorort Nanterre. Amazon hatte dagegen Berufung eingelegt und wegen des Streits seine Logistikzentren in Frankreich geschlossen.
Das Berufungsgericht legte nun genau fest, welche Artikel der Online-Versandhändler ausliefern darf. Dazu gehören IT-Artikel, Produkte für Tiere, Hygiene- und Gesundheitsprodukte sowie Lebensmittel. Das Gericht in Nanterre hatte vergangene Woche entschieden, dass die Mitarbeiter der Logistikzentren nicht ausreichend gegen Coronavirus-Gefahren geschützt seien. Es forderte Amazon auf, sich auf Bestellungen von Nahrungsmittel sowie Hygiene- und Medizinartikeln zu beschränken, bis die Schutzmaßnahmen verbessert sind. Angesichts der drohenden Strafe von einer Million Euro pro Verstoß hatte sich das Unternehmen entschlossen, die Logistikzentren vorübergehend zu schließen.
Das Berufungsgericht in Versailles senkte die Strafe pro Verstoß nun auf 100 000 Euro und forderte das Unternehmen ebenfalls auf, eine Risikobewertung durchführen und in Zusammenarbeit mit den Personalvertretern alle erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Amazon hat nach eigenen Angaben vor dem Berufungsgericht in Versailles am Dienstag "konkrete Beweise für die umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen vorgelegt". Diese hätten Richtlinien französischer Behörden entsprochen und seien mit Mitarbeitervertretern in den Standorten besprochen worden, hieß es damals in einer Mitteilung. Die Gerichtsentscheidung war von der Gewerkschaftsgruppe Union Syndicale Solidaires erwirkt worden.
/nau/DP/jha
PARIS (dpa-AFX)
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