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NASDAQ-Wert Tesla-Aktie: Wirelane-Gründer wehrt sich gegen Abmahnung durch Tesla

21.12.22 22:38 Uhr

NASDAQ-Wert Tesla-Aktie: Wirelane-Gründer wehrt sich gegen Abmahnung durch Tesla | finanzen.net

Nach der Abmahnung durch den Autobauer Tesla will sich der Ladesäulen-Anbieter Wirelane nun zur Wehr setzen.

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• Wirelane und Tesla im Wettbewerb
• Teslas Ladesäulen entsprechen wohl nicht deutschem Eichrecht
• Wirelane wehrt sich gegen Abmahnung durch Tesla



Das Unternehmen Wirelane mit Sitz in München ist ein Anbieter für E-Auto-Ladestationen. Die Hauptabnehmer stammen aus dem Hotel- und Gastronomiegewerbe, insgesamt hat Wirelane seit der Gründung im Jahr 2016 mehr als 11.000 sogenannte Ladepunkte installiert, so der Gründer Constantin Schwaab. Die Säulen werden den Kunden dabei kostenlos zur Verfügung gestellt, im Gegenzug erhält Wirelane zehn Prozent der Einnahmen, die durch die Ladevorgänge generiert werden. Schwaab spricht von Umsätzen in einstelliger Millionenhöhe. Das Geschäft läuft also. Doch die Konkurrenz ist groß, insbesondere der Elektrofahrzeug-Hersteller Tesla ist dem Wirelane-Gründer seit Kurzem ein Dorn im Auge.

Wirelane von Tesla abgemahnt

Der Gründer von Wirelane hat Kunden aus dem Hotel- und Gastronomiegewerbe vor Tesla-Ladestationen gewarnt. Der Grund dafür: das deutsche Eichrecht. Tesla-Ladesäulen, die den Strom nach Kilowattstunde abrechnen, sind in Deutschland eigentlich nicht zulässig. Wenn eine Ladesäule nach Kilowattstunden abrechnet, muss sie einen eichrechtskonformen Zähler haben. Gerade die älteren Säulen, an denen die Kunden bislang kostenlos laden konnten, sind nicht geeicht und können nicht auf Abrechnung umgestellt werden, schreibt das Handelsblatt. Da die steigenden Strompreise vielen Unternehmen, die die Lademöglichkeiten bereitstellen, Sorgen bereiten, denken diese nun über eine Umstellung nach und wollen Geld für das Laden verlangen. Constantin Schwaab warnte laut dem Wirtschaftsmagazin in einem Schreiben, dass viele Hoteliers und Gastronomen dadurch Strom im Wert von über 10.000 Euro jährlich verschenken oder ihn nicht eichrechtskonform abrechnen können. Als Alternative stellte der Wirelane-Gründer die eigene Ladesäulen-Technik vor. Aus Sicht des US-amerikanischen Autobauers Tesla war dieses Schreiben von Schwaab rufschädigend, weshalb Wirelane Ende Oktober dieses Jahres von Tesla eine Abmahnung wegen Rufschädigung erhielt. Grund dafür seien verkürzte Aussagen sowie eine bewusste Rufschädigung des Autobauers. Schwaab wurde dazu aufgefordert, die Unterlassungserklärung von Tesla zu unterzeichnen, weigerte sich jedoch. Nun holt Wirelane zum Gegenschlag aus.

Wirelane legt sich mit Tesla an

Der Wirelane-Gründer Schwaab will sich gegen den US-amerikanischen Autohersteller zur Wehr setzen. Warum und wie er vorgehen will, erzählte er im Interview mit Gründerszene. Schwaab betonte, dass Wirelane einen wichtigen Beitrag zur Umstellung von Verbrenner- auf Elektromotoren leiste - von dem Tesla auch profitiere, da sich durch die bessere Ladeinfrastruktur in Deutschland auch mehr E-Autos verkaufen würden. Er habe lediglich auf einen "technischen Mangel" der Tesla-Ladesäulen hingewiesen. Die juristische Abmahnung bezeichnete der Unternehmer als Schikane, sein Schreiben sieht er nicht als Rufschädigung an, sondern lediglich als Offenlegung von Tatsachen.

Schwaab holt nun zum Gegenschlag aus und sagte, dass er nun ebenfalls juristisch gegen Tesla vorgehen wolle, und zwar durch die Beantragung einer einstweiligen Verfügung. "Damit plane ich alle Ladesäulen von Tesla stilllegen zu lassen, ganz konkret die Vorrichtungen in Hotels und Restaurants", so Schwaab. Auf die Frage von Gründerszene, ob er sich ernsthafte Chancen ausrechne, antwortete der Wirelane-Gründer, dass dies die Gerichte zu entscheiden hätten, aber auch andere Wettbewerber mittlerweile deutliche Kritik aussprächen und insgesamt ein gleiches Recht für alle gefordert werde.

Redaktion finanzen.net

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