Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die SPOBAG AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 5. Dezember 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der SPOBAG AG festgesetzt.Weiter zum vollständigen Artikel bei BaFin
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Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
Name | Hebel | KO | Emittent |
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Quelle: BaFin
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