Google muss Anträge auf Löschen von Suchergebnissen überprüfen - Alphabet-Aktie leichter
Suchmaschinen wie Google haben nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofs die Pflicht, Anträge auf das Löschen von Links aus ihren Ergebnislisten wegen angeblich falscher Informationen zu prüfen.
Werte in diesem Artikel
Zugleich müssten Betroffene einen Anfangsbeweis dafür vorlegen, dass die Informationen falsch seien, befand Generalanwalt Giovanni Pitruzzella am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-460/20).
Hintergrund ist ein Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, bei dem sich ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche von einer US-amerikanischen Internetseite in Misskredit gebracht sieht. Das Unternehmen hinter dieser Seite ist wiederum Vorwürfen ausgesetzt, gezielt negative Berichte zu lancieren, um die Betroffenen später damit zu erpressen. Google hatte sich geweigert, die Links zu den Artikeln zu entfernen. Man könne nicht beurteilen, ob an den Vorwürfen etwas dran sei.
Ein zweiter Punkt betrifft die Vorschaubilder ("Thumbnails"), die neben den Links in der Trefferliste auftauchen. Der BGH rief in der Sache den EuGH an.
Generalanwalt Pitruzzella betonte mit Blick auf solche Fälle nun, dass ein Suchmaschinenbetreiber die Anträge Betroffener "im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten" prüfen müsse. Wenn möglich, müsse er auch den Herausgeber der Internetseite kontaktieren.
Hinsichtlich der zweiten Frage stellte Pitruzzella klar, dass für namensbezogene Bildersuchen die gleichen Regeln gelten wie für Websuchen. Dabei sei nur der Informationswert der Fotos zu berücksichtigen - und nicht der Inhalt, in den die Fotos auf der Webseite eingebettet seien.
Das Gutachten des Generalanwalts ist für die EuGH-Richter nicht bindend. Ein Urteil dürfte innerhalb der kommenden Monate fallen.
Die Alphabet-Aktie verlor im NASDAQ-Handel 0,48 Prozent auf 2.717,77 US-Dollar.
/wim/DP/stw
LUXEMBURG (dpa-AFX)
Ausgewählte Hebelprodukte auf Alphabet A (ex Google)
Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf Alphabet A (ex Google)
Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
Name | Hebel | KO | Emittent |
---|
Name | Hebel | KO | Emittent |
---|
Weitere Alphabet A (ex Google) News
Bildquellen: Justin Sullivan/Getty Images, JPstock / Shutterstock.com
Nachrichten zu Alphabet C (ex Google)
Analysen zu Alphabet C (ex Google)
Datum | Rating | Analyst | |
---|---|---|---|
23.12.2024 | Alphabet C (ex Google) Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
30.10.2024 | Alphabet C (ex Google) Kaufen | DZ BANK | |
30.10.2024 | Alphabet C (ex Google) Kaufen | DZ BANK | |
11.10.2024 | Alphabet C (ex Google) Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
09.10.2024 | Alphabet C (ex Google) Overweight | JP Morgan Chase & Co. |
Datum | Rating | Analyst | |
---|---|---|---|
23.12.2024 | Alphabet C (ex Google) Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
30.10.2024 | Alphabet C (ex Google) Kaufen | DZ BANK | |
30.10.2024 | Alphabet C (ex Google) Kaufen | DZ BANK | |
11.10.2024 | Alphabet C (ex Google) Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
09.10.2024 | Alphabet C (ex Google) Overweight | JP Morgan Chase & Co. |
Datum | Rating | Analyst | |
---|---|---|---|
11.01.2024 | Alphabet C (ex Google) Neutral | UBS AG | |
29.05.2019 | Alphabet C (ex Google) Hold | Pivotal Research Group | |
26.10.2018 | Alphabet C (ex Google) Hold | Canaccord Adams | |
17.08.2018 | Alphabet C (ex Google) Hold | Morningstar | |
02.04.2018 | Alphabet C (ex Google) Hold | Pivotal Research Group |
Datum | Rating | Analyst | |
---|---|---|---|
Keine Analysen im Zeitraum eines Jahres in dieser Kategorie verfügbar. Eventuell finden Sie Nachrichten die älter als ein Jahr sind im Archiv |
Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für Alphabet C (ex Google) nach folgenden Kriterien zu filtern.
Alle: Alle Empfehlungen