BASF SE
Ludwigshafen am Rhein
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 2. Mai 2025
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir berufen die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der BASF SE am Freitag, den 2. Mai 2025, 10:00 Uhr (MESZ), ein. Die Hauptversammlung findet als virtuelle Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre1 oder ihrer Bevollmächtigten gemäß § 118a Aktiengesetz in Verbindung mit § 17 Absatz 5 der Satzung in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch-Straße 38, statt.
Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service live übertragen. Wie Aktionäre und ihre Bevollmächtigten Zugang zum Online-Service erhalten, ist nachfolgend unter Ziffer II. 4. und 5. beschrieben.
Der Vorstand hat in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung im Jahr 2025 virtuell durchzuführen. Seit dem Ende der Corona-Pandemie hat die Gesellschaft ihre Hauptversammlungen als Präsenzhauptversammlungen durchgeführt. Die BASF SE wird somit in diesem Jahr erstmals eine virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage der im Juli 2022 eingeführten gesetzlichen Neuregelungen zu virtuellen Hauptversammlungen durchführen. Eine Vielzahl von DAX-Unternehmen hat seit diesen gesetzlichen Neuerungen positive Erfahrungen mit dem virtuellen Format gesammelt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass virtuelle Hauptversammlungen rechtssicher, effizient und unter Wahrung der Rechte der Aktionäre durchgeführt werden können. Vor diesem Hintergrund möchte die Gesellschaft prüfen, ob das virtuelle Format für sie eine sinnvolle und praktikable Alternative zu einer Präsenzhauptversammlung darstellt. Dies gilt auch deshalb, weil eine virtuelle Hauptversammlung für das Unternehmen kostengünstiger ist, Aktionären eine ortsunabhängige Teilnahme ermöglicht und darüber hinaus ressourcenschonender durchgeführt werden kann. Eine ausschlaggebende Rolle spielte bei der Entscheidung zugunsten der virtuellen Hauptversammlung, dass die Aktionärsrechte im virtuellen Format sehr weitgehend denen in einer Präsenzhauptversammlung entsprechen und die Aktionäre im Jahr 2023 mit großer Mehrheit für die Satzungsermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen gestimmt hatten. Die Gesellschaft schließt ausdrücklich nicht aus, dass im nächsten Jahr wieder eine Präsenzhauptversammlung stattfindet.
Die Eröffnung der Hauptversammlung und die Reden des Aufsichtsrats- und des Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen Interessierten live über das Internet unter www.basf.com/hauptversammlung verfolgt werden.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich über Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation) oder Vollmachtserteilung und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
1 Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2025 auf eine geschlechtsneutrale Sprache verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind jedoch als geschlechtsneutral zu verstehen.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und des gebilligten Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2024; Vorlage des zusammengefassten Lageberichts der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats
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Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 19. März 2025 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die genannten Unterlagen sind unter www.basf.com/hauptversammlung veröffentlicht und sind dort auch während der Hauptversammlung zugänglich.
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 der BASF SE in Höhe von 2.704.414.874,35 € eine Dividende von 2,25 € je gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten. Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags beträgt die auf die am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand (17. März 2025) für das Geschäftsjahr 2024 gewinnbezugsberechtigten 892.522.164 Aktien entfallende Dividendensumme 2.008.174.869,00 €.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach verbleibenden Bilanzgewinn von 696.240.005,35 € in die Gewinnrücklage einzustellen.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am Mittwoch, den 7. Mai 2025, fällig.
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der BASF SE für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
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Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der BASF SE für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2025 sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
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Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu bestellen
a) |
zum Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2025; und |
b) |
zum Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025. |
Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Artikel 37 der EU-Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006) in der Fassung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Richtlinie (EU) Nr. 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022) eine ausdrückliche Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem bestellten Abschlussprüfer obliegen sollte.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) auferlegt wurde.
6. |
Beschlussfassung über die Neufassung der Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen
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Der Vorstand ist gemäß § 118a Aktiengesetz in Verbindung mit § 17 Absatz 5 der Satzung ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, das heißt ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung, abgehalten wird. Diese Ermächtigung wurde am 27. April 2023 von der Hauptversammlung beschlossen und am 8. Mai 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Sie gilt für Hauptversammlungen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren nach der entsprechenden Eintragung im Handelsregister abgehalten werden und läuft daher am 8. Mai 2025 aus.
Von der Ermächtigung hat der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat erstmals mit Blick auf die diesjährige ordentliche Hauptversammlung Gebrauch gemacht. Im Übrigen hat die Gesellschaft sämtliche Hauptversammlungen seit dem Ende der Corona-Pandemie in Form von Präsenzhauptversammlungen durchgeführt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass es sinnvoll ist, auch in Zukunft flexibel die Möglichkeit zu haben, über das Format der Hauptversammlung zu entscheiden. Aus diesem Grund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen zu erneuern. Dabei soll die vom Gesetz vorgesehene maximale Laufzeit der Ermächtigung von fünf Jahren wiederum nicht ausgeschöpft werden. Stattdessen soll die Laufzeit der Ermächtigung wie zuvor auf zwei Jahre begrenzt sein.
Viele DAX-Unternehmen haben in den vergangenen Jahren positive Erfahrungen mit dem virtuellen Format gemacht. Das virtuelle Format hat sich als effiziente und rechtssichere Alternative zur Präsenzhauptversammlung bewährt. Rechtlich sind die Präsenzhauptversammlung und die virtuelle Hauptversammlung gleichwertig.
Auch für zukünftige Hauptversammlungen soll der Vorstand daher jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entscheiden können, ob die Hauptversammlung - entsprechend der bisher überwiegenden Praxis seit dem Ende der Corona-Pandemie - im Präsenzformat oder als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt wird. Der Vorstand wird die entsprechende Entscheidung auch weiterhin unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre treffen und hierbei insbesondere die Gegenstände der Tagesordnung, Aspekte des Gesundheitsschutzes der Beteiligten, Aufwand und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen verantwortungsvoll in den Blick nehmen. Die Aktionärsrechte werden im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben unabhängig vom Format der Hauptversammlung vollumfänglich gewahrt.
Bei seinen Entscheidungen über das Format zukünftiger Hauptversammlungen soll der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden eng und frühzeitig einbeziehen. Dadurch soll weiter abgesichert werden, dass die Entscheidung im bestmöglichen Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre getroffen wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 17 Absatz 5 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
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„5. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung im Handelsregister der Gesellschaft.“ |
Im Übrigen bleibt § 17 der Satzung unverändert.
7. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
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Zwischen der BASF SE und der BASF Agricultural Solutions Deutschland GmbH mit dem Sitz in Limburgerhof und der Geschäftsadresse in der Speyerer Str. 2, 67117 Limburgerhof (im Folgenden „BASD“), an der die BASF SE zu 100 % beteiligt ist, wurde am 18. März 2025 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Gegenstand der Geschäftstätigkeit von BASD ist das Halten und Verwalten von Marken und sonstigen gewerblichen Schutzrechten.
Im Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag unterstellt BASD die Leitung ihrer Gesellschaft der BASF SE, die zur Erteilung von Weisungen berechtigt ist. BASD verpflichtet sich, vorbehaltlich der Bildung näher bezeichneter Rücklagen, ihren gesamten Gewinn an die BASF SE abzuführen. Die BASF SE verpflichtet sich gegenüber BASD zur Verlustübernahme nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung) in Verbindung mit § 302 Aktiengesetz in seiner jeweils gültigen Fassung. Der Vertrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2029.
Die BASD war bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 eine direkte Tochtergesellschaft der BASF Handels- und Exportgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Ludwigshafen am Rhein und der Geschäftsadresse in der Carl-Bosch-Straße 38, 67063 Ludwigshafen am Rhein (im Folgenden „H&E“). Die H&E ist eine direkte Tochtergesellschaft der BASF SE. Die H&E hat ihre Geschäftsanteile an der BASD mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2024 auf die BASF SE übertragen. Bis zu diesem Zeitpunkt bestand ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der BASD und der H&E. Der Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen der BASD und der BASF SE dient daher dazu, die gleiche Steuersituation wie im Geschäftsjahr 2024 herzustellen. Das operative Geschäft des Unternehmensbereichs Agricultural Solutions der BASF SE soll zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich im Jahr 2026, in die BASD eingebracht und auf diese übertragen werden.
Der Vorstand der BASF SE und die Geschäftsführung der BASD haben einen gemeinsamen Bericht erstattet (§ 293a Aktiengesetz), in dem der Abschluss und der Inhalt des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet werden. Der gemeinsame Bericht ist zusammen mit folgenden, ebenfalls zu veröffentlichenden Unterlagen von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der Hauptversammlung auf unserer Website unter www.basf.com/hauptversammlung zugänglich:
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der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der BASF SE und der BASD vom 18. März 2025, |
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die festgestellten Jahresabschlüsse der BASD und der BASF SE für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024, die gebilligten Konzernabschlüsse der BASF-Gruppe für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024, die jeweiligen Lageberichte der BASF SE sowie der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2022 sowie die zusammengefassten Lageberichte der BASF SE und der BASF-Gruppe für die Geschäftsjahre 2023 und 2024. |
Da die BASF SE alleinige Gesellschafterin der BASD ist, war eine Vertragsprüfung und die Vorlage eines Prüfungsberichts (§§ 293b ff. Aktiengesetz) jeweils nicht erforderlich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zuzustimmen.
8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts nach § 162 Aktiengesetz
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Vorstand und Aufsichtsrat haben nach Maßgabe von § 162 Aktiengesetz einen Vergütungsbericht zu erstellen, welcher der Hauptversammlung zur Billigung gemäß § 120a Absatz 4 Aktiengesetz vorzulegen ist. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer sind unter www.basf.com/hauptversammlung sowie unter www.basf.com/verguetungsbericht, auch während der Hauptversammlung, zugänglich.
II. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
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1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
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Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Stückaktien, die jeweils mit einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 892.522.164.
2. |
Virtuelle Hauptversammlung
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Der Vorstand hat in Ausübung der ihm von der Hauptversammlung am 27. April 2023 erteilten Ermächtigung und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat entschieden, die Hauptversammlung gemäß § 118a Aktiengesetz in Verbindung mit § 17 Absatz 5 der Satzung als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist damit ausgeschlossen.
Wir bitten die Aktionäre mit Blick auf die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung insbesondere um Beachtung der nachfolgenden Hinweise zur Bild- und Tonübertragung, zum Zugang zum Online-Service, zur Anmeldung sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung.
3. |
Übertragung der Hauptversammlung im Online-Service
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Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 2. Mai 2025 ab 10:00 Uhr (MESZ) mit Bild und Ton live über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service verfolgen. Daneben werden die Eröffnung der Hauptversammlung und die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden ohne Zugangsbeschränkung unter www.basf.com/hauptversammlung live übertragen.
4. |
Zugang zum Online-Service
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Die Gesellschaft hat einen Online-Service für die Hauptversammlung unter www.basf.com/hv-service eingerichtet. Aktionäre können im Wege der elektronischen Kommunikation die gesamte Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich über den Online-Service elektronisch zuschalten und damit an der Hauptversammlung teilnehmen und ihre Aktionärsrechte ausüben.
Aktionäre können sich durch Eingabe der Aktionärsnummer und des zugehörigen Passworts in den Online-Service einloggen. Aktionäre, die die Einladung zur Hauptversammlung per E-Mail erhalten, bekommen mit der Einladungs-E-Mail die zum Login in den Online-Service erforderlichen Informationen. Die übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten mit der Einladung zur Hauptversammlung ihre Login-Daten für den Online-Service.
Aktionäre, die erst nach Beginn des 11. April 2025 im Aktienregister eingetragen werden, erhalten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen keine Einladung und daher auch nicht die zum Login in den Online-Service erforderlichen Informationen. Diese Aktionäre können über die unter Ziffer II. 5. a) („Anmeldung und Eintragung im Aktienregister“) genannten Kontaktdaten die für den Online-Service benötigten Login-Daten anfordern.
Der Online-Service soll ab dem 24. März 2025 freigeschaltet werden.
Aktionäre können sämtliche Aktionärsrechte auch durch Bevollmächtigte ausüben. Soweit ein Aktionär gegenüber der Gesellschaft einen Dritten bevollmächtigt, erhält der Bevollmächtigte eigene Login-Daten für den Online-Service per Brief an die vom Aktionär angegebene Adresse (hierzu nachfolgend unter Ziffer II. 6. c) „Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“).
Bevollmächtigte können sich auch direkt an die Gesellschaft wenden. Die Login-Daten erhalten sie dann, sobald ihre Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft nachgewiesen wurde. Wir bitten darum, dass die Bevollmächtigung bzw. deren Nachweis möglichst frühzeitig erfolgt, um eine rechtzeitige Zusendung der Login-Daten zu ermöglichen.
5. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
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a) |
Anmeldung und Eintragung im Aktienregister
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Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich bis spätestens Freitag, den 25. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), entweder unter der Anschrift
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Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service@basf.com
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oder im Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.basf.com/hv-service angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Maßgeblich für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 25. April 2025 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand. Für die Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft maßgeblich. Die Teilnahme erfolgt im Wege der elektronischen Zuschaltung.
Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 25. April 2025 (maßgeblicher Bestandsstichtag, auch Technical Record Date genannt) bis zum Ende der Hauptversammlung am 2. Mai 2025 zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 2. Mai 2025 vollzogen.
Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die Unterlagen zur Vollmachtserteilung von der Bank of New York Mellon (Depositary).
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Die Teilnahme an der Hauptversammlung erfolgt mittels elektronischer Zuschaltung zur Hauptversammlung. Der Aktionär oder sein Bevollmächtigter kann sich mit seinen Login-Daten über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service zur Hauptversammlung am 2. Mai 2025 zuschalten und so alle Teilnahmerechte ausüben.
Soweit ein Aktionär einen Dritten für die Teilnahme an der Hauptversammlung bevollmächtigt hat, ist eine Zuschaltung des Aktionärs nur möglich, wenn dieser die Bevollmächtigung des Dritten widerrufen hat (hierzu nachfolgend unter Ziffer II. 6. c) „Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“). Gleiches gilt für die Zuschaltung des Bevollmächtigten, wenn der Aktionär mehrere Dritte zur Teilnahme an der Hauptversammlung bevollmächtigt hat. Im Falle der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist kein Widerruf der Vollmacht für eine Zuschaltung des Aktionärs erforderlich.
Ein Aktionär kann die gesamte Hauptversammlung über den Online-Service auch dann live in Bild und Ton verfolgen, wenn dieser einen Dritten zur Ausübung der Aktionärsrechte bevollmächtigt hat. In einem solchen Fall wird der Aktionär nicht in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen.
6. |
Verfahren der Stimmabgabe einschließlich der Stimmrechtsvertretung
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Die Stimmabgabe setzt eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung sowie eine Eintragung im Aktienregister für die angemeldeten Aktien voraus. Aktionäre können ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten per Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.
a) |
Stimmabgabe durch Briefwahl
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Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (im Folgenden „Briefwahl“). Für die Stimmrechtsausübung ist eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich, das heißt bis zum 25. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (siehe oben unter Ziffer II. 5. a) „Anmeldung und Eintragung im Aktienregister“). Bevollmächtigte können ebenfalls die Briefwahl zur Stimmabgabe nutzen. Dies gilt auch für bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten.
Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl erfolgt über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service unter Nutzung des dort enthaltenen Online-Formulars. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl einschließlich der Änderung oder des Widerrufs der Stimmabgabe ist nur über den Online-Service bis zum Ende der Abstimmung möglich.
Erfolgt die Stimmabgabe durch Briefwahl in Papierform, muss diese bis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung bei der folgenden Anschrift zugegangen sein:
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Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service@basf.com
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Für eine Änderung oder einen Widerruf von Briefwahlstimmen außerhalb des Online-Services gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.
b) |
Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter
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Aktionäre können sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen. Diese können in Textform oder über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bevollmächtigt werden. Vollmachtserteilungen und Weisungen oder Änderungen von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter über den Online-Service sind bis zum Ende der Abstimmung möglich.
Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können auch außerhalb des Online-Services in Textform erfolgen. Diese müssen der Gesellschaft bis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung bei der folgenden Anschrift zugegangen sein:
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Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service@basf.com
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Bitte beachten Sie, dass auch bei Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter für eine rechtzeitige Anmeldung bis zum 25. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (siehe oben unter Ziffer II. 5. a) „Anmeldung und Eintragung im Aktienregister“) Sorge zu tragen ist. Als jeweils einzelvertretungsberechtigte Stimmrechtsvertreter wurden Beatriz Rosa Malavé und Annette Buchen benannt. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.
c) |
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
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Neben der Briefwahl und der Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter können Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich, das heißt bis zum 25. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (siehe oben unter Ziffer II. 5. a) „Anmeldung und Eintragung im Aktienregister“). Die Nutzung des Online-Services durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die Login-Daten rechtzeitig erhält (siehe oben unter Ziffer II. 4. „Zugang zum Online-Service“).
Im Fall der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen in § 135 Absatz 8 Aktiengesetz genannten Person richtet sich die Form der Vollmacht nach dem entsprechenden Angebot zur Ausübung des Stimmrechts durch den Bevollmächtigten.
Die Erteilung einer Vollmacht an andere als die vorstehenden Personen, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und sind der Gesellschaft an folgende Anschrift zu übermitteln:
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Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service@basf.com
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Vollmachten können darüber hinaus über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung bis zum Ende der Abstimmung und im Übrigen bis zur Schließung der Hauptversammlung erteilt oder widerrufen werden.
Diejenigen Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater, die am Online-Service der Gesellschaft teilnehmen, können auch über den Online-Service gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.basf.com/hv-service bevollmächtigt werden.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen und daher das Stimmrecht in der Hauptversammlung nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Im Hinblick auf die Ausübung weiterer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung gelten die in dieser Einberufung enthaltenen Angaben und Hinweise entsprechend.
d) |
Von der Gesellschaft angebotene Formulare für Anmeldung und Vollmachtserteilung
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Für die Anmeldung oder die Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft hierfür bereitgestellte Formular verwendet werden. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und für die keine E-Mail-Adresse für den Einladungsversand im Aktienregister hinterlegt ist, erhalten das Formular per Post zugesandt. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und für die eine E-Mail-Adresse für den Einladungsversand im Aktienregister hinterlegt ist, erhalten das Formular mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung. Das Anmelde- und Vollmachtsformular steht darüber hinaus unter www.basf.com/hv-service zur Verfügung.
7. |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Artikel 56 Satz 2 und Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 50 Absatz 2 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
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Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 € (das entspricht 390.625 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet und der Gesellschaft bis zum Ablauf des 1. April 2025 zugegangen sein. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen schriftlich an folgende Adresse:
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BASF SE
Der Vorstand
c/o CL/G - C007
67056 Ludwigshafen
Deutschland
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oder in elektronischer Form gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch per E-Mail an hv2025@basf.com.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und im Internet unter www.basf.com/hauptversammlung veröffentlicht sowie den Aktionären mitgeteilt.
8. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), §§ 126 Absatz 1 und 4 und 127 Aktiengesetz
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Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie, im Falle von Wahlen zum Aufsichtsrat, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
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BASF SE
CL/G - C007
67056 Ludwigshafen
Deutschland
Telefax: +49 621 60-6620044
E-Mail: hv2025@basf.com
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Bis spätestens zum Ablauf des 17. April 2025 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, werden im Internet unter www.basf.com/hauptversammlung einschließlich einer etwaigen Begründung unverzüglich veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Absatz 4 Aktiengesetz als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und Bevollmächtigte können zu diesen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ihr Stimmrecht ausüben. Soweit der Aktionär, welcher den Gegenantrag oder den Wahlvorschlag gestellt hat, nicht im Aktienregister eingetragen oder nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag oder der Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.
Zudem können Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge auch in der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation während eines Redebeitrags gestellt werden.
9. |
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 130a Absatz 1 bis 4 Aktiengesetz
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Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege der elektronischen Kommunikation einreichen. Diese müssen der Gesellschaft in Textform und in deutscher Sprache über den Online- Service unter www.basf.com/hv-service bis spätestens zum Ablauf des 26. April 2025 zugehen. Die Stellungnahme in Textform darf eine Gesamtlänge von höchstens 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten.
Zugänglich zu machende Stellungnahmen werden einschließlich des Namens und Wohnorts bzw. Sitzes des Aktionärs im Online-Service der Gesellschaft unter www.basf.com/hv-service spätestens bis zum 27. April 2025 veröffentlicht.
Anträge, Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in Stellungnahmen enthalten sind, werden nicht berücksichtigt. Die Einberufung erläutert abschließend die jeweiligen Verfahren zur Ausübung dieser Rechte.
10. |
Rederecht gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 130a Absätze 5 und 6 Aktiengesetz
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Ordnungsgemäß angemeldete und zur Hauptversammlung elektronisch zugeschaltete Aktionäre und Bevollmächtigte haben ein Rederecht in der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation gemäß § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 7 Aktiengesetz in Verbindung mit § 130a Absätze 5 und 6 Aktiengesetz. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 Aktiengesetz und alle Auskunftsverlangen nach § 131 Aktiengesetz dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.
Redebeiträge können am Tag der Hauptversammlung ab 9:45 Uhr (MESZ) über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service angemeldet werden. Der Versammlungsleiter wird in der Hauptversammlung die Anmeldung von Redebeiträgen sowie die Worterteilung näher erläutern.
Die Gesellschaft behält sich gemäß § 130a Absatz 6 Aktiengesetz vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Aktionärsvertreter und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen. Die Gesellschaft kann diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Aktionäre und Aktionärsvertreter benötigen daher ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung für eine Live-Videozuschaltung.
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Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 131 Aktiengesetz
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Jedem zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zugeschalteten Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Zudem besteht ein Nachfragerecht zu allen in der Hauptversammlung gegebenen Antworten des Vorstands gemäß § 131 Absatz 1d Aktiengesetz.
Der Versammlungsleiter beabsichtigt nach § 131 Absatz 1f Aktiengesetz festzulegen, dass alle Arten des Auskunftsrechts nach § 131 Aktiengesetz in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation über den Online-Service ausgeübt werden können (siehe oben unter Ziffer II. 5. „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“). Auskunftsverlangen und Nachfragen haben jeweils in deutscher Sprache zu erfolgen.
Jedem Aktionär ist zudem auf Verlangen in der Hauptversammlung gemäß § 293g Absatz 3 Aktiengesetz Auskunft über alle für den Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags wesentlichen Angelegenheiten der BASF Agricultural Solutions Deutschland GmbH zu geben.
Elektronisch zugeschaltete Aktionäre können Verlangen nach § 131 Absätze 4 und 5 Aktiengesetz im Wege der elektronischen Kommunikation über den Online-Service übermitteln.
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Widerspruchsrecht gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung), § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 Aktiengesetz
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Ordnungsgemäß angemeldete und zur Hauptversammlung elektronisch zugeschaltete Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, Widerspruch zur Niederschrift gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation gemäß § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 Aktiengesetz in Verbindung mit § 245 Aktiengesetz zu erklären. Solche Widersprüche sind elektronisch über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Ende möglich. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über den Online-Service ermächtigt und erhält die Widersprüche über den Online-Service.
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Informationen auf der Website der Gesellschaft
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Die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen, diese Einberufung der Hauptversammlung, der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der BASF Agricultural Solutions Deutschland GmbH, der gemeinsame Bericht des Vorstands der Gesellschaft und der Geschäftsführung der BASF Agricultural Solutions Deutschland GmbH zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, die weiteren in Punkt 7 der Tagesordnung genannten Unterlagen, der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und der Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären, weitere nach § 124a Aktiengesetz zu veröffentlichende Informationen sowie Informationen zu den Rechten der Aktionäre sind auf der Website der Gesellschaft unter www.basf.com/hauptversammlung zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 24. März 2025 veröffentlicht.
Die derzeit gültige Satzung ist unter www.basf.com/corporategovernance zugänglich. Sie wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
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Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
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Für alle Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung am 2. Mai 2025 ab 10:00 Uhr (MESZ) live im Online-Service unter www.basf.com/hv-service in Bild und Ton übertragen. Die Eröffnung der Hauptversammlung sowie die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden werden am 2. Mai 2025 für jedermann zugänglich unter www.basf.com/hauptversammlung live im Internet übertragen und stehen auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.
Aktionäre und Aktionärsvertreter sind nur dann elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet und werden in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen, wenn sie ordnungsgemäß angemeldet sind und während der Hauptversammlung ihren Zugang über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service nutzen und die Hauptversammlung nicht lediglich über die Internetseite verfolgen. Das Teilnehmerverzeichnis wird vor der ersten Abstimmung im Online-Service zugänglich sein.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der Hauptversammlung während ihrer gesamten Dauer physisch am Ort der Hauptversammlung teilzunehmen.
BASF SE verarbeitet als Verantwortliche im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung personenbezogene Daten, insbesondere Kontaktdaten und Informationen zum Aktienbesitz, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, die Ausübung der Aktionärsrechte zu ermöglichen und (aktien-)rechtliche Pflichten zu erfüllen. Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen bzw. zur Erfüllung rechtlicher Pflichten. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten (auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Löschung, Übertragung Ihrer Daten und Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde) finden Sie auf der Website der Gesellschaft unter
www.basf.com/global/de/legal/data-protection
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte der BASF SE, Alexandra Haug, BASF SE, Carl-Bosch-Straße 38, 67056 Ludwigshafen am Rhein, E-Mail:
data-protection.eu@basf.com
Ludwigshafen am Rhein, den 24. März 2025
BASF SE
Der Vorstand
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