CDU-Juristen: Aufgaben der Bundesbehörden durchforsten

11.03.25 14:47 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Um die Bürokratielasten für Bürger und Unternehmen zu senken, wollen Juristen der CDU die Aufgaben und den Aufwand der über 900 Bundesbehörden auf den Prüfstand stellen. "Auch die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen und innerhalb von Geschäftsbereichen des Bundes werden wir in den Blick nehmen", heißt es in einem Vorschlag, den der Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) veröffentlicht hat.

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Die Verantwortung für den Bürokratieabbau sollte nach den Vorstellungen des Vorsitzenden, Günter Krings, in der nächsten Bundesregierung idealerweise im Kanzleramt liegen oder in einem neuen Digitalministerium. Für Verwaltungsdigitalisierung ist aktuell das Bundesinnenministerium zuständig. Um den Bürokratieabbau kümmerte sich in der später zerbrochenen Ampel-Koalition das Justizressort.

Oft verhakten sich verschiedene Bundesbehörden im Streit über die korrekte Auslegung eines Gesetzes, sagt der CDU-Abgeordnete, Thomas Heilmann. Künftig sollten solche Fragen an den jeweiligen Bundestagsausschuss gegeben werden, weil sonst "niemand diese Bremse lockern kann".

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Weniger Juristen in der Verwaltung?

Die Juristen sprechen sich außerdem dafür aus, Beschäftigungsverhältnisse in der öffentlichen Verwaltung für verschiedene Qualifikationen zu öffnen. Dass die meisten Positionen hier bislang mit Menschen besetzt würden, die eine juristische oder eine verwaltungsbezogene Qualifikation hätten, führe zu einer relativ homogenen Beschäftigtenstruktur. Dadurch fehlten Impulse von Menschen mit anderen Perspektiven.

Stärken möchte der Arbeitskreis zudem die Rolle des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), der die Folgekosten von Bundesgesetzen abschätzt und seit 2023 auch prüft, ob diese auf eine digitale Umsetzung angelegt sind. Das Gremium besteht aus ehrenamtlichen Experten.

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Da ein großer Teil der Erfüllungsaufwände nicht durch Gesetze, sondern durch Normen, Standards und Richtlinien entstehe, sollte man sich nach den Vorstellungen des Arbeitskreises vornehmen, "sich bei den verpflichtenden Standards auf die relevanten zu begrenzen".

Fast alle der von ihnen vorgeschlagenen Reformen seien ohne eine Änderung des Grundgesetzes möglich, betonen Krings und Heilmann. Die Ausnahme: Der BACDJ schlägt vor, die Kompetenz des Bundes für digitale Verwaltungsprozesse zu erweitern. Die Digitalisierungskompetenz des Bundes soll auch auf Standards bei der internen Bearbeitung und der Einbeziehung von Dritten ausgedehnt werden./abc/DP/jha