Boeing 787-9 und -10 haben jetzt mehr Reichweite - und das ist für Boeing eine doppelt gute Nachricht

24.03.26 10:36 Uhr

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boeing 787 air new zealand imtow Boeing Die Luftfahrtbehörde FAA hat für Boeing 787-9 und -10 ein erhöhtes maximales Startgewicht zugelassen. Für den amerikanischen Flugzeugbauer ist das auch mit Blick auf 737 Max und 777X eine gute Nachricht.Nach jahrelanger Entwicklungsarbeit, Tests und Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden hat Boeing nun grünes Licht erhalten. Die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA hat ein erhöhtes maximales Startgewicht für die Boeing 787-9 und 787-10 zugelassen, wie der Hersteller mitteilt. «Diese Änderung gibt Boeings Airline-Kunden die Möglichkeit, mehr Nutzlast zu transportieren oder längere Strecken zu fliegen», so der Flugzeugbauer.Boeing nutzt die Abkürzung iMTOW, was für «increased maximum takeoff weight» steht, also «erhöhtes maximales Startgewicht». Bei der Boeing 787-9 erhöht sich das MTOW um 4540 Kilogramm. Das ermöglicht es Airlines, rund drei Tonnen mehr Nutzlast mitzuführen, oder 560 Kilometer weiter zu fliegen. Für die Boeing 787-10 sind zusätzliche 6350 Kilogramm genehmigt und so fünf Tonnen zusätzliche Nutzlast oder 740 Kilometer mehr Reichweite.Air New Zealand freut sich auf mehr Nutzlast von Boeing 787-9Erstkundin der 787-9 in der iMTOW-Variante ist Air New Zealand. «Dieses Upgrade ermöglicht es uns, auf unseren Ultralangstreckenflügen zusätzliche Nutzlast zu befördern», erklärt Manager Baden Smith, bei der Fluggesellschaft für Strategie und Netzwerk zuständig.Alle seit Dezember 2025 montierten 787-9 und 787-10 sind schon strukturell für das höhere Gewicht ausgelegt. Nun dürfen Fluggesellschaften dies auch nutzen und das neue MTOW in die Flugzeugdokumente und Systeme einpflegen. Das muss nicht direkt mit der Auslieferung geschehen. «Das zertifizierte Betriebsgewicht ist pro Flugzeug festgelegt und kann Flughafengebühren und die Routenplanung beeinflussen», erklärt Boeing. «Aus diesem Grund können Fluggesellschaften die Option bei der Auslieferung oder später aktivieren.»Gutes Zeichen für Boeing im ZulassungsstauDas Upgrade, das rund 15 Jahre nach der Indienststellung der Boeing 787 im Jahr 2011 erfolgt, ist aus Sicht von Boeing aber nicht nur eine gute Nachricht für den Dreamliner. Denn die Freigabe durch die FAA ist auch ein Zeichen, dass sich der Zertifizierungsstau langsam auflösen könnte, in dem der Flugzeughersteller und die Behörde stecken.Die iMTOW-Zulassung für 787-9 und -10 ist die erste bedeutende FAA-Zertifizierung für Boeing seit März 2021, als sie die 737 Max 8200 zuließ, die Billigairline-Variante der 737 Max 8 mit mit höherer Sitzplatzdichte und neuer Mitteltür, wie das Portal The Air Current anmerkt.Boeing braucht Freigaben für 737 Max 7 und 10 sowie 777XDer Zertifizierungsstau betrifft bei den Kurz- und Mittelstreckenjets die kleinere Variante Boeing 737 Max 7 sowie die größere Version Max 10. «Die 737 Max 10 zertifiziert zu bekommen und verlässliche Liefertermine für die Kunden zu haben, das ist Job Nummer 1», hatte Aengus Kelly, Chef des Leasingriesen Aecap, Ende vergangenen Jahres Boeing geraten. «Wir gehen zu den Kunden und sagen: Wir haben hier die Max 8, ein 180-Sitzer, ein großartiges Flugzeug», so Kelly. «Die Airline sagt: Das ist gut - aber wo ist das Flugzeug mit 220 Sitzen, mit 200 Sitzen, der große Bruder? Und wir müssen sagen: Den haben wir nicht.»Bei den Langstreckenjets arbeitet Boeing weiterhin an der Zulassung der 777X. Diese wird zuerst in der Passagiervariante 777-9 abheben, die ursprünglich bereits im Jahr 2020 den Dienst antreten sollte, sich nach aktuellem Stand aber bis 2027 verspätet. Später soll die Frachtvariante 777-8 F folgen sowie die kleinere Passagierversion 777-8. Zu den Kunden der 777-9 gehört unter anderem Lufthansa, zu denen der 777-8 F Lufthansa Cargo.Hinter aeroTELEGRAPH steckt mehr als eine Website: ein Team erfahrener Journalistinnen und Journalisten, das fliegt, recherchiert und einordnet – Tag für Tag. Mit Ihrer Unterstützung bleiben wir unabhängig und Sie lesen werbefrei. Jetzt hier klicken und abonnierenWeiter zum vollständigen Artikel bei aeroTELEGRAPH

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Quelle: aeroTELEGRAPH

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