Berufungsgericht weist Klage gegen Boeing ab - Angehörige reagieren enttäuscht
Werte in diesem Artikel
ticker-boeing-1 aeroTELEGRAPH Ein US-Bundesberufungsgericht hat die Klage von Hinterbliebenen der beiden tödlichen Abstürze von Boeing 737 Max 8 in den Jahren 2018 und 2019 jetzt abgewiesen. Damit bleibt eine strafrechtliche Verfolgung des Konzerns wegen des Todes von 346 Menschen ausgeschlossen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung einer Vorinstanz, wonach eine Vereinbarung zwischen dem US-Justizministerium und Boeing rechtmäßig sei.Die Familien kritisieren, sie seien von den Verhandlungen ausgeschlossen worden und hätten keine echte Mitsprache gehabt. Anwalt Paul Cassell sprach von einem «Versagen des Justizsystems», das Opfern ihre Rechte verwehre. Andere Vertreter erklärten, die juristische Aufarbeitung habe dennoch Missstände offengelegt und könne künftige Reformen anstoßen.Mehrere Angehörige reagierten mit Wut und Trauer. Sie werfen Boeing vor, trotz bekannten Risiken nicht gehandelt zu haben, und beklagen, dass bis heute keine strafrechtliche Verantwortung für die Katastrophen übernommen wurde.Weiter zum vollständigen Artikel bei aeroTELEGRAPH
Übrigens: Boeing und andere US-Aktien sind bei finanzen.net ZERO sogar bis 23 Uhr handelbar (ohne Ordergebühren, zzgl. Spreads). Jetzt kostenlos Depot eröffnen und Neukunden-Bonus sichern!
Ausgewählte Hebelprodukte auf Boeing
Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf Boeing
Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
| Name | Hebel | KO | Emittent |
|---|
| Name | Hebel | KO | Emittent |
|---|
Quelle: aeroTELEGRAPH
