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APA ots news: Presseaussendung zur 43. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
Wien (APA-ots) - Die 43. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
(FMSG) fand am 2.
Dezember 2024 statt. Schwerpunktthema war die Entwicklung der
systemischen Risiken aus Fremdkapitalfinanzierungen von
Wohnimmobilien. Das FMSG ist zudem bei seiner Empfehlung eines
Antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0% geblieben und hat sein
Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 beschlossen.
KIM-V war effektiv in der Reduktion systemischer Risiken aus
Wohnimmobilienfinanzierungen
Die Kreditvergabestandards, wie Schuldendienst- und
Beleihungsquoten, haben sich seit Inkrafttreten der Kreditinstitute-
Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) deutlich
verbessert. Entsprechend dem letzten Financial Stability Report der
Oesterreichischen Nationalbank Nr. 48 hat sich auf Grund der
nachhaltigen Kreditvergabestandards der KIM-V der Anteil der
ausgefallenen Wohnimmobilienkredite günstiger entwickelt, als es ohne
die verbindliche Regelung der Fall gewesen wäre. Zusammen mit der
gestiegenen Kapitalisierung des Bankensystems hat dies dazu
beigetragen, dass aktuell kein Systemrisiko mit schwerwiegenden
negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität aus
Wohnimmobilienfinanzierung festgestellt werden kann. Für diesen Fall
ist gesetzlich ein Auslaufen der Verordnung vorgesehen.
Das Gremium weist jedoch ausdrücklich auf weiterhin bestehende
wesentliche Risiken für das Finanzsystem hin - insbesondere im Falle
rückläufiger Kapitalquoten kombiniert mit einer möglichen Rückkehr zu
nicht-nachhaltigen Kreditvergabestandards und einer Entkopplung der
Entwicklung der Immobilienpreise von jener der Einkommen. Das FMSG
erwartet daher von den Instituten weiterhin die Einhaltung der von
der KIM-V etablierten Vergabestandards. Das FMSG hat OeNB und FMA
daher gebeten, zur Sicherung dieser Vergabestandards geeignete
Maßnahmen, wie z.B. Leitlinien und kapitalbasierte Maßnahmen, zu
überprüfen.
Für einen zeitnahen Überblick sollte unabhängig davon die
Datenerhebung von einer halbjährlichen auf eine vierteljährliche
Frequenz, wie es für den überwiegenden Teil des aufsichtlichen
Meldewesens üblich ist, umgestellt, und die Ergebnisse sollten in
aggregierter Form regelmäßig veröffentlicht werden.
Festgehalten wird, dass in vielen Ländern des Europäischen
Wirtschaftsraums kreditnehmerbezogene Maßnahmen nicht nur bei
Vorliegen systemischer Risiken eingesetzt werden, sondern ein
struktureller Bestandteil in der Immobilienkreditvergabe sind. Auch
die Europäische Zentralbank (EZB), der Europäische Rat für
Systemrisiken (ESRB) und der Internationale Währungsfonds (IWF) sehen
diese Maßnahmen als strukturell an - nachhaltige
Kreditvergabestandards sind zu jedem Zeitpunkt ein wichtiges
Fundament stabiler Finanzmärkte.
Antizyklischer Kapitalpuffer
Das Gremium empfiehlt, den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0% zu
belassen. Die Kredit-BIP-Lücke ist auch im zweiten Quartal 2024
negativ geblieben.
Das Gremium hat im Jahr 2024 auf Basis von Analysen der OeNB
damit begonnen, die Methodologie zur Identifikation zyklischer
Risiken weiterzuentwickeln. Es ist vorgesehen, dass die neue
Berechnungslogik im Laufe des Jahres 2025 in Kraft gesetzt wird.
Arbeitsprogramm 2025
Das Gremium wird sich auch im Jahr 2025 schwerpunktmäßig mit den
systemischen Risiken aus Wohn- und Gewerbeimmobilienfinanzierungen
auseinandersetzen. Bei den Gewerbeimmobilienfinanzierungen wird das
Gremium die Angemessenheit der Höhe des sektoralen
Systemrisikopuffers nach Vorliegen der ersten Meldedaten nach der
Novelle der EU-Verordnung zu den Eigenmittelanforderungen (CRR III [1
] ) evaluieren. Neben der Umstellung auf eine neue methodische
Grundlage für den Antizyklischen Kapitalpuffer stehen auch die
jährlichen Evaluierungen des Puffers für Systemrelevante Institute (
OSII) und der Systemrisiken aus der Hebelfinanzierung Alternativer
Investmentfonds (AIF) auf der Agenda des Gremiums.
Informationen zum FMSG
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine
Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind
Vertreter:innen des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats,
der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das
FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und
Risikohinweise abgeben.
[1] Novelle der Verordnung (EU) 575/2013
Rückfragehinweis:
Sekretariat des Finanzmarktstabiltätsgremiums
Mag. Marlies Faulmann
Telefon: +43 1 404 20/6900
E-Mail: kontakt@fmsg.at
Website: https://www.fmsg.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom
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