Anwalt erkrankt

Deutsche Telekom-Aktie freundlich: Verhandlung über Klage iranischer Bank verschoben - Telekom soll Zugang zur "letzten Meile" ermöglichen

17.06.22 16:27 Uhr

Deutsche Telekom-Aktie freundlich: Verhandlung über Klage iranischer Bank verschoben - Telekom soll Zugang zur "letzten Meile" ermöglichen | finanzen.net

Die für Freitag geplante Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamburg über die Klage der iranischen Bank Melli gegen die Deutsche Telekom ist abgesagt worden.

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Ein Anwalt sei erkrankt, sagte ein Gerichtssprecher. Ein neuer Termin stehe noch nicht fest. In der mündlichen Verhandlung sollte es um die Kündigung der Telefon- und Internetverträge der Hamburger Niederlassung der iranischen Bank durch die Deutsche Telekom gehen. Hintergrund sind Sanktionen der US-Regierung gegen den Iran und die Drohung gegen ausländische Firmen, dass sie keine Geschäfte in den USA mehr machen können, wenn sie mit dem Iran handeln.

Bundesnetzagentur: Telekom soll Zugang zur "letzten Meile" ermöglichen

Die Deutsche Telekom soll ihren Wettbewerbern künftig beim Glasfaser- und Kupfernetzausbau gegen ein Entgelt den Zugang zur sogenannten "letzten Meile" zu Häusern bereitstellen. Diese Forderung nach einem Leerrohrzugang hat die Bundesnetzagentur der Europäischen Kommission in ihrem Vorschlag zur zukünftigen Regulierung des Festnetzes der Telekom vorgelegt.

"Wir setzen uns konsequent für den Glasfaserausbau, fairen Wettbewerb und stabile und transparente Rahmenbedingungen ein", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Der Leerrohrzugang ist ein wirksames Instrument zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Zudem fördert er den Wettbewerb. Es belastet Bürger und Kommunen, wenn Bürgersteige und Straßen wiederholt aufgerissen werden. Der Leerrohrzugang schont die ohnehin knappen und teuren Tiefbaukapazitäten. Sie anderweitig einzusetzen, ist sinnvoll."

So soll die Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen anderen Netzbetreibern verfügbare und ungenutzte Kapazitäten in ihren Leerrohren gegen ein angemessenes Entgelt zugänglich machen. Wettbewerber sollen damit ihre Leitungen in diesen Rohren schnell und effizient verlegen können.

Dabei ist die Frage nach der angemessenen Höhe des Mietzinses für die freien Kapazitäten zentral für den Leerrohrzugang, so die Bundesnetzagentur. Hierbei müssten insbesondere Anreize für den Glasfaserausbau erhalten bleiben. Die Bundesnetzagentur will Unsicherheiten der Marktteilnehmer unter anderem dadurch vorbeugen, dass Leerrohrkapazitäten erst dann beauftragt werden können, wenn sie die kommerziellen und weiteren vertraglichen Rahmenbedingungen festgelegt hat. Die entsprechenden Verfahren sollten bis Ende 2023 abgeschlossen werden.

Die Einsichtnahme in freie Leerrohrkapazitäten soll nach Vorstellung der Behörde über den Infrastrukturatlas, das neue "Gigabitgrundbuch" erfolgen.

Bei der Regulierung der "Kupferentgelte", dem Preisanker für den Glasfaserausbau, sieht sich die Bundesnetzagentur durch die der Europäischen Kommission bereits vorliegende, erstmals sehr langfristige Entgeltgenehmigung bestätigt.

Der Entwurf der Bundesnetzagentur kann nun innerhalb eines Monats durch die Europäische Kommission sowie das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation und die anderen Regulierungsbehörden der Mitgliedsstaaten kommentiert werden.

Davon hängt ab, wann die Regulierungsverfügung endgültig verabschiedet werden kann und ob es zu weiteren Änderungen kommt.

Die Deutsche Telekom-Aktie steigt via XETRA zwischenzeitlich um 1,07 Prozent auf 17,99 Euro.

HAMBURG (dpa-AFX) / BERLIN (Dow Jones)

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Bildquellen: Tobias Steinert / Shutterstock.com, ricochet64 / Shutterstock.com

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