NASDAQ-Wert Tesla-Aktie: Teslas Ladesäulen verstoßen gegen deutsches Recht - So harsch reagiert Tesla auf Vorwürfe
Es ist schon länger bekannt, dass Teslas Supercharger-Stationen gegen deutsches Eichrecht verstoßen. Dies soll inzwischen auch für die Destination Charger gelten, worauf der mit Tesla rivalisierende Ladestationen-Betreiber Wirelane hinwies. Nun geht der Streit um Teslas Ladesäulen wohl vor Gericht.
Werte in diesem Artikel
• Teslas Supercharger verstoßen gegen deutsches Eichrecht - werden aber geduldet
• Konkurrent Wirelane weist Betreiber auf hohe Kosten und Rechtsverstöße von Teslas Ladesäulen hin
• Tesla erteilt Abmahnung - und zieht nun wohl gegen Konkurrenten Wirelane vor Gericht
Dass die Supercharger-Stationen von Tesla gegen deutsches Eichrecht verstoßen, ist kein Geheimnis. Nun hat der Streit rund um Teslas Ladesäulen aber eine neue Dimension erreicht - es bahnt sich ein Gerichtsprozess an. Wie kam es dazu?
Supercharger verstoßen gegen deutsches Eichrecht
Im August wies das Handelsblatt erstmals darauf hin, dass Teslas Supercharger, die zunehmend auch für fremde Elektroautos geöffnet werden, gegen deutsches Eichrecht verstoßen. Das Problem: Kunden können sich nicht sicher sein, welche Strommenge ihnen exakt abgerechnet wird. Teslas Ladesäulen müssten in Deutschland eigentlich einen eichrechtskonformen Zähler haben, der den geladenen Strom genau nach Kilowattstunde (kWh) misst. Das betreffe neben dem öffentlichen Raum auch Betriebs- und Privatgelände. Seitdem Tesla für die Stromladungen seit einigen Monaten aber Geld nimmt, verstößt der US-Autobauer - so wie im Übrigen auch viele Konkurrenten - gegen bestehendes deutsches Recht. Nur für den Fall, dass der Ladestrom weiter verschenkt oder mit einer Flatrate zu vorab bekannten Preisen abgerechnet werden würde, könnte Tesla das Eichrecht ignorieren. Jedoch wird Teslas Verstoß gegen das Eichrecht nach einer Selbstanzeige des Autoherstellers von den deutschen Behörden derzeit geduldet.
Destination Charger im Visier - Ebenfalls Gesetzesverstöße?
Kurz nach dem ersten Artikel legte das Handelsblatt aber nach und sieht nun auch bei dem langsameren Destination Charger Verstöße gegen das Eichrecht. Die Betreiber der Destination Charger, meist handelt es sich dabei um Eigentümer von Restaurants, Hotels oder Parkhäusern, auf deren Gelände die Tesla-Ladesäulen stehen, machen sich dagegen wohl nicht strafbar. Denn meist verlangen sie kein Geld für den Strom oder rechnen diesen zumindest nicht nach Kilowattstunden ab, zumal die Destination Charger über keinen Stromzähler verfügen. In den ersten Jahren des Tesla-Booms stellte der US-Elektroautobauer die Wallboxen den Restaurant- oder Hotelbesitzern noch kostenlos zur Verfügung. Als Tesla-Wagen noch viel seltener auf den deutschen Straßen anzutreffen waren und die Strompreise noch deutlich niedriger lagen, konnten die Grundstücksbesitzer davon ausgehen, dass der Marketing-Effekt die Energiekosten kompensierte. Doch inzwischen ist dies nicht mehr der Fall, das Betreiben von Ladesäulen ist von einem kostenlosen Service zu einem aufwendigen - und potenziell profitablen - Geschäft geworden, in dem immer mehr Anbieter miteinander rivalisieren.
Wirelane schießt gegen Tesla - Tesla reagiert mit Abmahnung
Obwohl die Tesla-Ladestationen viel Geld kosten, nehmen manche Hoteliers und Restaurantbetreiber immer noch kein Geld für ihren Tesla-Service. Constantin Schwaab, Gründer des Ladesäulen-Spezialisten Wirelane und damit direkter Konkurrent von Teslas Wallboxen, schrieb Dutzende von Tesla-Ladesäulenbetreiber diesbezüglich an. Dem Handelsblatt zufolge machte Schwaab in seinem Schreiben darauf aufmerksam, dass die Betreiber, die Teslas Wallboxen weiterhin kostenlos anbieten, bei den heutigen Preisen jährlich Strom im Wert von mehr als 10.000 Euro verschenkten. Zudem betonte er, dass Teslas Ladesäulen gegen deutsches Recht verstoßen und pries seine eigenen Stationen als rechtskonforme und modernere Alternative an.
Tesla reagierte harsch auf Schwaabs Vorgehen: Wegen des Briefes sei der Wirelane-Gründer von Teslas Anwälten per Abmahnung zur Unterlassung aufgefordert worden. Schwaabs Aussagen seien verkürzt und würden "die Ware und die geschäftlichen Verhältnisse von Tesla verunglimpfen und herabsetzen", wie das Handelsblatt Teslas Vorwürfe zitiert. Schwaab weigere sich aber, die erbetene Unterlassungserklärung abzugeben, da sein Schreiben der Wahrheit entspreche.
Tesla plant Gang vor Gericht
Tesla hat bereits für den Fall, dass Schwaab die Unterlassungserklärung verweigert, die Einleitung eines Gerichtsprozesses angekündigt. Teslamag zufolge ist es gut möglich, dass Betreiber von kostenlosen Tesla-Destination Chargern jedoch erst durch Schwaab darauf aufmerksam gemacht wurden, dass eine Umstellung auf die Bezahlung nach Kilowattstunden eichrechtlich bedenklich ist, weil hier ein rechtlich anerkannter Zähler fehlt. Die Abrechnung des Stroms aus den Wallboxen über eine eigene App ist aufgrund des Mangels eines Zählers am Wall Connector verboten.
Eine rechtliche Möglichkeit der Betreiber von Teslas Destination Charger liegt darin, sich selbst anzuzeigen und so auf eine Duldung vonseiten der Behörden zu hoffen. Eine solche wird aber nur nach Prüfung des Einzelfalles gewährt, wobei Infrastrukturziele und auch der Verbraucherschutz eine große Rolle spielen. Dass eine Duldung erwirkt werden kann, hat Tesla bereits mit seinen Superchargern erfolgreich vorgemacht. Aber: Für eine Behörde dürfte es ein deutlich kleineres Hindernis sein, ein paar Tesla-Wallboxen an Hotels zu verbieten als das gesamte Supercharger-System eines gern gesehenen, da vergleichsweise klimafreundlichen Großkonzerns, der obendrein seit diesem Jahr auch in Deutschland in großem Maßstab Autos produziert. Fest steht aber auch: Der Konflikt um Teslas Ladestationen in Deutschland wird bald in eine neue Runde gehen, dieses Mal vermutlich sogar vor Gericht.
Redaktion finanzen.net
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