Emittentenrisiko
Das Emittentenrisiko ist ein Spezialfall des Ausfall- oder Kreditrisikos. Im Finanzwesen wird damit das Risiko bezeichnet, das besteht, wenn der Herausgeber (Emittent) von Wertpapieren nicht mehr in der Lage ist seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Für den Anleger bedeutet dieses Risiko den teilweisen oder gar vollständigen Verlust seines Kapitals.
Mit dem Kauf von Wertpapieren erwirbt der Käufer Anteile an Unternehmen oder Institutionen des Staates. Vom Emittentenrisiko betroffen sind im Prinzip alle Schuldverschreibungen. Dazu gehören Aktien, Zertifikate, Staatsanleihen und Derivate. Der Käufer gibt dem jeweiligen Emittenten mit dem Erwerb dieser Wertpapiere ein Darlehen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Herausgeber, das geliehene Geld zurückzuzahlen plus einer Zinszahlung oder durch das Ausschütten einer Dividende.
Im Falle einer sich erheblich verschlechternden wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens kommt es zu einem erhöhten Emittentenrisiko. Jetzt besteht die Gefahr, dass die Wertpapiere nicht mehr bedient werden können - dem Anleger droht hier der Totalverlust seines eingesetzten Kapitals.
Aber auch Banken selbst können als Herausgeber von Wertpapieren vom Emittentenrisiko betroffen sein. Ist eine Bank insolvent, sind die von ihr herausgegebenen Papiere in aller Regel verloren. Hier schützt auch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung, da diese nur Sparguthaben erfasst.
Eine Ausnahme, und damit auch eine höhere Sicherheit, bieten Fonds. Diese sind nicht dem Emittentenrisiko unterworfen. Sie gelten als Sondervermögen, sind damit kein Bestandteil der Konkursmasse und bleiben mit ihrem Wert dem Anleger erhalten.