Berufliche Auszeit: Das müssen Sie bei einem Sabbatical beachten

14.01.2025 06:48:00

Das sogenannte Sabbatical erfreut sich großer Beliebtheit. Bis zu 12 Monate können Arbeitnehmer dabei eine berufliche Auszeit nehmen. Doch es gibt einige Rahmenbedingungen zu beachten.

Einfach mal eine Auszeit nehmen und Abstand von der Arbeit bekommen - das klingt für viele Menschen wie ein Traum. Mit einem Sabbatical haben Arbeitnehmer diese Möglichkeit. Aber welche Modelle gibt es? Und was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei beachten?

Was ist ein Sabbatical?

Der Begriff Sabbatical leitet sich aus dem hebräischen Wort "šabat" ab und bedeutet wörtlich übersetzt so viel wie "innehalten" oder "ruhen". Ein Sabbatical ist eine berufliche Auszeit, die meist zwischen drei und zwölf Monaten lang ist. Manche Firmen geben ihren Angestellten aber auch bis zu fünf Jahren unbezahlt Urlaub, ohne dass ihr Arbeitsplatz gestrichen wird. Die Auszeit soll zu einer Verbesserung der Work-Life-Balance beitragen und Motivation für den Wiedereinstieg ins Berufsleben geben.

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Ursprünglich stammt dieser Begriff aber aus den USA. Amerikanische Professoren nutzten diese Auszeit, um sich auf ihre Forschungen zu konzentrieren. In Deutschland ist diese Regelung als "Forschungssemester" bekannt.

Wer hat Anspruch auf ein Sabbatical?

Bezogen auf Deutschland haben nur Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf ein Sabbatical. In Ausnahmefällen ist solch eine Vereinbarung im Tarifvertrag festgeschrieben. Folglich haben die meisten Angestellten in der freien Wirtschaft keinen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Auszeit. Teilweise variieren die Regelungen sogar von Bundesland zu Bundesland. "Es braucht immer die individuelle Einwilligung des Arbeitgebers", sagt Eckhard Schmid, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle, im Gespräch mit impulse.

Beamte müssen ein Sabbatical an einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung knüpfen. Um eine Auszeit nehmen zu können, wird während der Teilarbeitszeit in Vollzeit gearbeitet. Für die angesparte Arbeitszeit kann später im Sabbatical zusammenhängend frei genommen werden.

In der freien Wirtschaft liegt es hingegen im Ermessen des Arbeitgebers, ob er ein solches Arbeitszeitmodell anbietet oder auf Anfrage genehmigt. Ausgenommen sind hier Regelungen, die in einem Tarifvertrag festgeschrieben sind.

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Welche Modelle gibt es?

Die einfachste Regelung ist der Sonderurlaub. Dieser kann allerdings höchstens eine Dauer von vier Wochen haben. Außerdem bekommt der Mitarbeiter in diesem Fall kein Gehalt - ist dafür aber weiterhin sozialversichert.

Eine andere Möglichkeit ist die unbezahlte Freistellung. Der Arbeitnehmer nimmt auch hier unbezahlten Urlaub. Bei einer Dauer von mehr als vier Wochen muss sich der Beschäftigte allerdings selbst kranken- und pflegeversichern. Das Gleiche gilt auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Auch ein Lohnverzicht ist denkbar. Der Arbeitnehmer arbeitet bei diesem Modell zwar in Vollzeit, bekommt aber nur einen Teil seines Gehalts. Den anderen Teil erhält er dann in der Zeit des Sabbaticals.

Unabhängig davon, welches Modell am Ende ausgewählt wird, müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuvor genau überlegen, wie das Sabbatical ablaufen soll. "Da es keine gesetzliche Regelung gibt, müssen alle Vereinbarungen unbedingt dokumentiert sein", sagt Schmid.

Redaktion finanzen.net

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