Laptops und Bahntickets: Diese Werbungskosten können von der Steuer abgesetzt werden
Das sind Werbungskosten
Werbungskosten sind alle vom Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten, die durch die Ausübung des Berufs entstanden sind. Der Arbeitnehmer kann die Ausgaben in der Steuererklärung in der Anlage N angeben und dadurch seine zu versteuernden Einnahmen verringern. Damit ein Arbeitnehmer allerdings den neuen Arbeitslaptop oder die benötigte Fachliteratur wirksam von der Steuer absetzen kann, muss er im Jahr insgesamt mehr als 1.000 Euro Werbungskosten bezahlt haben, da es eine sogenannte Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro gibt. Das Finanzamt verrechnet diese Pauschale automatisch mit dem zu versteuernden Betrag und verringert diese folglich. Möchte ein Arbeitnehmer seine Steuerlast mithilfe von Werbungskosten weiter senken, muss er Werbungskosten haben, die über diesen Pauschalbetrag hinausgehen.
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Arbeitsmittel und der Arbeitsweg - das kann abgesetzt werden
Die Liste der absetzbaren Werbungskosten ist lang. Zu den Werbungskosten zählen zuallererst Arbeitsmittel wie ein PC oder Laptop, Fachliteratur, die Aktientasche, Werkzeuge oder die Berufsbekleidung. Außerdem kann sich der Arbeitnehmer den Arbeitsweg anrechnen lassen, pro gefahrenen Meter gibt es einen Pauschalbetrag, die sogenannte Entfernungspauschale. Diese liegt bei 30 Cent pro gefahrenen Kilometer Arbeitsweg. Auch Tickets des öffentlichen Nahverkehrs lassen sich einreichen. Wer zwecks der Arbeit täglich weite Wege mit der Bahn zurücklegt, kann sich alternativ seine Bahncard in voller Höhe als Werbungskosten anrechnen und absetzen lassen - welche Variante sich letztendlich mehr rentiert, die Entfernungspauschale oder die Bahncard, muss jeder für sich individuell kalkulieren.
Telefongespräche vom eigenen Mobiltelefon können ebenfalls als Werbungsosten angegeben werden, sofern der Arbeitnehmer nicht dafür aufkommt. Monatlich können maximal 20 Euro für berufliche Telefonate abgesetzt werden.
Wie sich Homeoffice, Dienstreisen und Fortbildungen absetzen lassen
Die Arbeit im Homeoffice kann zwar nicht direkt abgesetzt werden, allerdings zählen alle Investitionen, wie ein eigens für das Homeoffice eingerichtetes Arbeitszimmer als Werbungskosten. Die Bedingung für das Absetzen eines Arbeitszimmers ist, dass das Zimmer tatsächlich zu 90 Prozent nur für die Arbeit genutzt wird. Ist dieses Kriterium erfüllt, lassen sich alle anfallenden Kosten für diesen Raum wie Strom oder die anteilige Miete als Werbungskosten deklarieren und absetzen.
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Die durch Dienstreisen entstandenen Aufwendungen sollten ebenfalls notiert und die dazugehörigen Belege aufbewahrt werden. Denn alle arbeitsbedingten Reisen und Fahrten zu Seminare oder Messen können als Werbungskosten angerechnet werden. Die Dienstreise oder der Messebesuch wird dazu in vier Kostenkategorien aufgeteilt: Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Der Besuch von berufsbedingten Fort- und Weiterbildungen kann ebenfalls steuerlich abgesetzt werden, ferner können Arbeitnehmer auch Weiterbildungen für einen zukünftigen Beruf geltend machen. Seminare, Tagungen, die Verpflegung und Fahrtkosten können in der Steuererklärung in der Anlage N als Werbungskosten angegeben werden.
Der Umzug zum neuen Arbeitsplatz
Wer nachweislich aufgrund seines Jobs in einen anderen Stadtteil oder in eine andere Stadt umzieht, kann die Umzugskosten als Werbungskosten deklarieren. Allerdings muss belegt werden können, dass der Umzug beruflich bedingt war.
Redaktion finanzen.net
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