Spartipps: So lassen sich zum Jahresende noch Steuern sparen
Wer sich noch vor dem Jahresende Steuervorteile sichern möchte, sollte einige Steuerspartipps kennen. n-tv hält die wichtigsten Steuerspartipps fest, die Steuerzahler hierfür kennen sollten.
Inflation
Wie n-tv in einem Bericht erklärt, ist der erste Punkt, bei dem gespart werden kann, die Inflationsausgleichsprämie. Die Inflation ist zuletzt auf ganze 10,4 Prozent gestiegen, was Teuerungen in vielen Lebensbereichen mit sich bringt. So ist nicht nur das Tanken und Heizen in diesem Jahr teurer geworden, sondern auch der Einkauf von Lebensmitteln oder auch der Besuch eines Restaurants. Um die Inflation auszugleichen, erlaubt der Staat das Vergeben einer Prämie. Demnach dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Bonus in Höhe von maximal 3.000 Euro zahlen, bei dem weder Steuern noch Sozialabgaben anfallen. Ausgezahlt werden kann diese Prämie bis einschließlich 31. Dezember 2024. Ob es sich bei dem Bonus um eine einmalige Zahlung oder um mehrere Boni verteilt auf einen gewissen Zeitraum handelt, ist dabei nicht von Bedeutung.
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Werbungskosten
Ebenfalls Geld sparen lässt sich mit dem sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dabei können Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten Betrag alle Kosten, die durch die Arbeit entstehen (zum Beispiel Büromaterialien oder ein Laptop) pauschal absetzen. In diesem Jahr ist der Betrag sogar um 200 Euro von 1.000 auf 1.200 Euro gestiegen. Steigen die Werbungskosten sogar über den Betrag von 1.200 Euro hinaus, lässt sich noch mehr Geld sparen. Der Fiskus gewährt automatisch den sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag, wenn die Werbungskosten jedoch die Marke von 1.200 Euro übersteigen, so müssen die Ausgaben dem Finanzamt nachgewiesen werden.
Homeoffice
Vor allem seit der Coronapandemie sind auch die Kosten für das Homeoffice nicht zu unterschätzen. Hier können für jeden Tag, an dem man von zu Hause aus gearbeitet hat, fünf weitere Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Insgesamt gilt hier jedoch eine jährliche Höchstgrenze von 600 Euro. Auch das häusliche Arbeitszimmer können Steuerzahler geltend machen. Steht kein Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber zur Verfügung, können für das Homeoffice insgesamt 1.250 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen anteilige Wohnungsmieten oder Abschreibungen, Strom, Heizung und Wasser sowie Kosten für die Einrichtung, also der Kauf eines Schreibtisches oder eines Bürostuhls. Jedoch muss es sich eindeutig um ein Büro handeln. Es dürfen sich in diesem Raum also keine Couch oder gar ein Bett befinden.
Kindesbetreuung
Ebenfalls steuerlich relevant ist für Eltern die Kindesbetreuung. Pro Kind bis zu einem Alter von 14 Jahren können Eltern bis zu 6.000 Euro Betreuungskosten beim Finanzamt geltend machen. Außerdem dürfen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer mit bis zu 600 Euro bei der Kindesbetreuung unterstützen, die nicht versteuert werden müssen. Diese 600 Euro können zudem durch das Finanzamt anerkannt werden, wenn es sich bei der betreuten Person nicht um ein Kind, sondern eine pflegebedürftige Person handelt.
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Handwerker und Haushaltsnahe Dienstleistungen
Ein weiterer Steuerspartipp sind die Kosten für Handwerker. Hier können durch das Finanzamt Kosten in Höhe bis zu 6.000 Euro pro Jahr anerkannt werden. 20 Prozent der Kosten können steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt jedoch nur für Arbeits- und Fahrtkosten sowie für Maschinenmieten. Materialkosten werden hierbei nicht berücksichtigt. Wie sich die Kosten zusammensetzen, sollte deshalb genau aus der Rechnung hervorgehen. Ebenfalls wichtig ist, dass die Zahlungen dafür per EC-Karte oder Banküberweisung erfolgen müssen.
Ähnlich verfahren wird mit haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu zählen unter anderem Reinigungs- und ambulante Pflegearbeiten, Gärtner oder auch der Winterdienst. Pro Jahr können hier ebenfalls 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro beim Fiskus geltend gemacht werden. Insgesamt kann man dabei also bis zu 4.000 Euro sparen. Doch auch hier muss beachtet werden, dass die Zahlung per EC-Karte oder Banküberweisung erfolgen muss.
Spenden
Zuletzt können auch Spenden steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu einem Betrag von 300 Euro reicht als Nachweis ein Kontobeleg. Bei Spenden, die über diesen Betrag hinaus gehen, muss eine Spendenquittung vorgelegt werden.
E. Schmal/Redaktion finanzen.net
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