Tafelgeschäft
Tafelgeschäft - Definition
Im Gegensatz zum Depotgeschäft reale Aushändigung gedruckter Wertpapiere bzw. Aushändigung von Sorten am Schalter einer Bank. Da es über die ausgehändigten Wertpapierstücke bzw. Devisen keine Verzeichnisse gibt, ist eine Kontrolle des Wertpapierbesitzes, z. B. in einem Steuerstrafverfahren, schwer möglich (Geldwäschegesetz).
Werbung
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.