Geldwäschegesetz

Geldwäschegesetz - Definition

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG). Am 29. 11. 1993 in Kraft getretenes Gesetz zur Harmonisierung der EG-Richtlinie vom 10. 6. 1961 "Zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche". In Verbindung mit der Aufnahme des § 261 StGB, eines neu aufgenommenen Paragraphen, der die Geldwäsche als Straftatbestand sowie die fahrlässige Beteiligung daran unter Strafe stellt. Bargeschäfte oder Geschäfte mit Bargeldersatz von über 15 000 € oder mehr müssen von der Bank aufgezeichnet und diese Aufzeichnung 6 Jahre zur Verfügung der Strafverfolgungsbehörden gehalten werden. Die Bank muss Fälle, die den Verdacht einer Geldwäschehandlung nahe legen, unverzüglich zur Anzeige bringen. Die Bank hat damit nach § 11 GwG eine über eine bloß moralische Verpflichtung, Straftaten anzuzeigen, hinausreichende Verdachtsschöpfungs- und Anzeigepflicht. Nach § 2 hat die Bank bei Annahme oder Abgabe von Bargeld über 10 000 € denjenigen zu identifizieren, der ihr gegenüber auftritt. Um durch pünktliche Stückelung der Geldgeschäfte das Unterlaufen des Schwellenbetrages zu vermeiden oder zu verhindern, ist die Identifizierungspflicht auch für solche Fälle begründet, in denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass zwischen den einzelnen Geschäftsvorfällen eine Verbindung besteht. Nach § 6 ist sogar bei Verdacht einer Straftat unterhalb des Schwellenbetrages eine Identifizierungspflicht vorgeschrieben.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren