Reisender
Reisender - Definition
Absatzmittler, der im Gegensatz zum Handelsvertreter Angestellter eines Unternehmens und damit "betriebseigenes" Absatzorgan ist (Abbildung bei Handelsvertreter). Damit ist er weisungsgebunden. Er besitzt Inkassorecht und kann Zahlungsziele festlegen; ihm gegenüber ausgesprochene Mängelrügen sind rechtswirksam. Die Entlohnung setzt sich aus einem Grundlohn (Fixum) und umsatzabhängiger Provision zusammen, wobei der Provisionssatz in der Regel geringer als beim Handelsvertreter ist (Lohnformen). Rechtsgrundlagen sind hier die §§ 59-75 HGB.
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