Fixe Kosten

Fixe Kosten - Definition

Im Gegensatz zu Variablen Kosten von einer kurzfristigen Beschäftigungsänderung bzw. der Änderung der Ausbringungsmenge unabhängige Kosten (Abbildung F-6). Absolut fixe Kosten fallen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (z. B. Kfz-Steuern, Versicherungsprämien, Mieten und Leasingbeiträge) unabhängig von der Beschäftigung an. Intervallfixe Kosten verändern sich bei unterschiedlichen Beschäftigungsober- oder -untergrenzen sprunghaft (z. B. zusätzliche Einstellung eines Mitarbeiters, zusätzliche Anmietung einer Lagerhalle).

Verhalten fixer Kosten (Abbildung F-6)

Fixe Kosten Schaubild

Abb. F-6: Verhalten fixer Kosten

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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