Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer - Definition

Geschützte Berufsbezeichnung für Berufsträger, die nach Ablegen der Berufsprüfung und dem Berufseid von dem zuständigen Landesministerium für Wirtschaft durch Urkunde öffentlich bestellt werden. Der Berufsstand als Freier Beruf ist durch Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer organisiert, die die Berufsaufsicht ausführt. Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und einen Bestätigungsvermerk über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen. Sie sind weiterhin befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten. Weiterhin können sie als Sachverständige auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung auftreten.

Unternehmerischer Zusammenschluss von Wirtschaftsprüfern
Qualifikation und Beschäftigung

Für alle Formen gibt es im Berufsgesetz (= Wirtschaftsprüferordnung) Vorschriften für die Anerkennung. Die Qualifikation zum Wirtschaftsprüfer kann über ähnliche Wege wie zum Steuerberater erreicht werden, allerdings ist bei der praktischen Tätigkeit i. d. R. eine vierjährige Prüfungstätigkeit vorgeschrieben. Für Steuerberater und vereidigte Buchprüfer gibt es noch Sonderregelungen betreffend die Zulassung zur Prüfung und deren Umfang. Zur Zeit sind in Deutschland etwa 10 000 Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zugelassen.

Änderung wichtiger Vorschriften der Jahresabschlussprüfung

Mit der Änderung wichtiger Vorschriften über die gesetzliche Jahresabschlussprüfung kommen auch auf den Wirtschaftsprüfer Neuerungen zu. So ist eine interne Pflichtrotation eingeführt worden, institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer ist vorgeschrieben und die Haftungssumme ist wesentlich erhöht worden.

Peer Review

Weiterhin ist eine Qualitätskontrolle mittels Peer Review für die Wirtschaftsprüfer verpflichtend, die gesetzliche Jahresabschlussprüfung börsennotierter Gesellschaften vornehmen.

Prüfungspflichten

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren