Lagebericht

Lagebericht

Separater Bericht, der nicht Bestandteil des Jahresabschlusses ist. In ihm sind der Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens darzustellen. Er ist für bestimmte Einzelunternehmen (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Unternehmen, die dem PublG unterliegen, mit Ausnahme von Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleuten) sowie für den Konzern gesetzlich vorgeschrieben.

Lagebericht nach § 289 HGB

Nach § 289 HGB umfasst der Lagebericht zum einen allgemeine Erläuterungen zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gesellschaft und zum anderen Einzelangaben. Der allgemeine Teil muss neben der Angabe des Geschäftsergebnisses eine umfassende und ausgewogene Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft beinhalten, wobei auch finanzielle Leistungsindikatoren (z. B. Ergebniskomponenten, Liquidität, Kapitalausstattung) zu nennen sind. Ferner sind die Ziele und die Strategien des Unternehmens sowie die wesentlichen Chancen und Risiken zu beschreiben.

Einzelangaben

Die Einzelangaben sollen insbesondere eingehen auf:

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind (Nachtragsbericht)

das Risikomanagement und Risiken der Finanzinstrumente (Bericht über die Finanzrisiken)

Forschung und Entwicklung (Forschungsbericht)

Zweigniederlassungen/Tochtergesellschaften (Niederlassungsbericht)

Für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen ist überdies über die Vergütungssysteme, die Übernahmesituation und das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem sowie die Unternehmensführungspraktiken zu berichten. Der Lagebericht der Einzelgesellschaft (mit Ausnahme der "kleinen" Gesellschaften) sowie der Konzernlagebericht unterliegen der Prüfung durch den Abschlussprüfer. In § 37w I WpHG wird überdies bestimmt, dass der Halbjahresfinanzbericht auch einen Lagebericht umfasst.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren