Verzugszinssatz
Verzugszinssatz - Definition
In § 288 BGB genannter Zinssatz, mit dem im Fall eines Verzuges eine Geldschuld zu verzinsen ist. Er beträgt 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, ansonsten 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
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