Überschuldung
Überschuldung - Definition
Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Ermittelt sich durch Gegenüberstellung von Gesamtvermögen abzüglich Schulden. Wenn dieser Saldo negativ ist, liegt Überschuldung vor. Zuvor kommt es meist zu einer buchmäßigen Unterbilanz. Fraglich ist, mit welchen Werten das Vermögen in der Überschuldungsbilanz anzusetzen ist. Wenn eine betriebswirtschaftliche Fortbestehensanalyse positiv ausfällt, sind die Unternehmensfortführungswerte (Teilwert) anzusetzen, sonst die Zerschlagungswerte. Dieses Verfahren wird auch als zweistufige Überschuldungsprüfung bezeichnet.
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