Kreditfähigkeit
Kreditfähigkeit - Definition
Rechtliche Fähigkeit, gültige Kreditgeschäfte (Kredit) abzuschließen. Hierzu gehören insbesondere die Rechts- und Geschäftsfähigkeit sowie die Vertretungsmacht (Vertretung) von natürlichen Personen im Auftrag bzw. die Vertretung von juristischen Personen. Im Gegensatz hierzu werden bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit nicht rechtliche, sondern persönliche und sachliche Aspekte des Kreditnehmers beleuchtet.
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