Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW

Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW_

Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt a.M., mit der Aufgabe der Gewährung von mittel- und langfristigen Darlehen oder Bürgschaften für Vorhaben, die der Förderung der Deutschen Wirtschaft dienen. Die KfW wurde 1948 als Bank zur Finanzierung des Wiederaufbaus der Deutschen Wirtschaft gegründet. Daneben werden Garantien für inländische Unternehmen, z. B. für Entwicklungsvorhaben oder zur Umschuldung ausländischer Schuldner gegenüber inländischen Gläubigern angeboten. Wie jede Bank ist auch das KfW dazu berechtigt, Wertpapiere zu emittieren, um die gewährten Darlehen zu refinanzieren. Inzwischen bietet die KfW neben langfristigen Krediten auch in Kooperation mit Beteiligungsgesellschaften Private Equity (Eigenkapital) für mittelständische Unternehmen an. 2002 wurde die KfW mit der Deutschen Ausgleichsbank DfA fusioniert.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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