Kostenstelle

Kostenstelle - Definition

Im Rahmen der Kostenstellenrechnung vorgenommene Verteilung von Kosten auf Haupt-, Neben- und Hilfskostenstellen.

Kostenstellenarten

Hauptkostenstellen

Hauptkostenstellen sind Unternehmensteile, die für die Erstellung von Hauptprodukten des Unternehmens zuständig sind. In der Regel handelt es sich um Fertigungshauptstellen.

Nebenkostenstellen

Nebenkostenstellen bearbeiten die mit dem Hauptprogramm zusammenhängenden Produkte, z. B. Kuppelprodukte oder das Recycling von Abfallgütern.

Hilfskostenstellen

Hilfskostenstellen tragen nur mittelbar zur Gütererstellung bei und lassen sich in allgemeine Kostenstellen (z. B. Kantine), Fertigungshilfsstellen (z. B. Arbeitsvorbereitung), Materialstellen (z. B. Einkaufsabteilung), Verwaltungsstellen (z. B. Buchhaltung) und Vertriebsstellen (z. B. Verkauf und Versand) einteilen.

Innerbetriebliche Leistungsverrechnung

Im Gegensatz zu den Kosten der Hauptkostenstellen werden die Kosten von Hilfs- und Nebenkostenstellen nicht direkt auf die Kostenträger verteilt, sondern im Rahmen einer innerbetrieblichen Leistungsverrechnung zunächst auf die Hauptkostenstellen umgelegt (Betriebsabrechnungsbogen (BAB)).

Abrechnungstechnische Gesichtspunkte

Nach abrechnungstechnischen Gesichtspunkten werden Vor- und Endkostenstellen unterschieden.

Vorkostenstellen

Vorkostenstellen werden auf andere Vor- oder Endkostenstellen umgelegt,

Endkostenstellen

während Endkostenstellen auf die Kostenträger letztlich verteilt werden können.

Kostenstellengliederung

Für eine zweckmäßige Kostenstellengliederung ist darauf zu achten, dass die bei einer Kostenstelle verursachten Kosten genau messbar und möglichst auch personell eindeutig verantwortet werden können.

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Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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