Kalkulatorische Miete

Kalkulatorische Miete - Definition

In der Regel bei der Einzelunternehmung und Personengesellschaft vorkommender Verrechnungssatz im Rahmen der Kostenstellenrechnung, der die Zurverfügungstellung von Räumen durch den Unternehmer an die Gesellschaft im Sinne eines entgangenen Ertrags bzw. für das Unternehmen nicht vorliegende Auszahlung im Sinne der Kalkulatorischen Kosten kompensieren soll. Sie entspricht damit den Opportunitätskosten analog den anderen Kosten, wie Kalkulatorischer Unternehmerlohn oder Kalkulatorische Wagnisse.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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