Eigene Aktien
Eigene Aktien - Definition
Aktien, die das emittierende Unternehmen durch Rückkauf von den Aktionären in ihrem eigenen Bestand hält. Der Erwerb eigener Aktien ist in Deutschland gem. § 57 I AktG grundsätzlich verboten, da er wie eine Einlagenrückgewährung wirkt und damit gegen das Gläubigerschutzprinzip verstößt, denn wirtschaftlich betrachtet stellt er eine Rückzahlung von Teilen des ╺Grundkapitals und damit eine Verringerung der Haftungssumme dar. Gem. § 71 AktG ist jedoch der Erwerb eigener Aktien in bestimmten Ausnahmefällen zugelassen, u. a. zur Ausgabe von Belegschaftsaktien und zur Ausgabe von Stock Options. Dabei dürfen maximal 10 % des Grundkapitals erworben werden. Der Nennbetrag der erworbenen eigenen Aktien ist gem. § 272 Ia HGB in einer Vorspalte offen mit dem gezeichneten Kapital zu verrechnen. Übersteigt der Kaufpreis den Nennbetrag muss die Differenz mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet werden.
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