Doppelgesellschaft

Doppelgesellschaft - Definition

Mischform von Rechtsformen des privaten Rechts, die aus zwei rechtlich selbständigen Gesellschaften besteht. Die Doppelgesellschaft kann bei Gründung zweier von vornherein rechtlich selbständiger Gesellschaften, die aber beide einen einheitlichen Zweck verfolgen, entstehen. Sie kann aber auch Ergebnis einer Betriebsaufspaltung sein. Häufig werden Betriebe in zwei rechtlich unabhängige Gesellschaften getrennt, um einzelne Funktionsbereiche auch rechtlich zu trennen oder um Vermögen aufzuteilen und Steuern zu sparen. So können Besitzpersonengesellschaften von Betriebskapitalgesellschaften einerseits und Produktionspersonengesellschaften von Vertriebskapitalgesellschaften andererseits unterschieden werden. Die Produktion und die Leitung sollen rechtlich getrennt werden, um damit Haftungsfragen auf eine Gesellschaft zu begrenzen oder Vermögen, z. B. Grundstücke, aus der Haftung einer Gesellschaft herauszuhalten. Die Doppelgesellschaften entstehen häufig auch durch den Generationswechsel im Unternehmen, indem einem Nachfolger ein selbständiges Unternehmen übertragen wird.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren