Devisenkassageschäft

Devisenkassageschäft - Definition

Tausch von Devisen zu einem Kassakurs (Kassamarkt) in heimische oder andere handelbare Währungen. Das amtliche Kursfixing an deutschen Devisenbörsen findet um 13 Uhr deutscher Zeit statt. Häufig werden Kassageschäfte zu diesem Tageskurs abgewickelt. Hier werden sowohl Geld- als auch Briefkurse notiert, d. h. Kauf- und Verkaufskurse. Ein Devisenkassageschäft kann auch zu einem Mittelkurs, d. h. dem arithmetisch zwischen Geld- und Briefkurs befindlichen Preis, gehandelt werden (Devisentermingeschäft).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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