Deutsche Bank will sich mit entlassenen Händlern gütlich einigen
Wende im Streit um den Rauswurf von vier Mitarbeitern bei der Deutschen Bank: Fast anderthalb Jahren nach der fristlosen Kündigung im Zuge des Libor-Skandals will sich das Kreditinstitut nun doch mit den Betroffenen einigen.
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Beide Parteien verständigten sich am Freitag vor dem Landesarbeitsgericht Hessen in Frankfurt überraschend auf ein sogenanntes Güterichterverfahren. Unter Moderation eines Richters wollen beide Seiten in den nächsten Wochen nach einem Kompromiss suchen. Scheitert das Verfahren, will das Landesarbeitsgericht am 19. September erneut über die Klage der vier Händler gegen ihre fristlose Entlassung verhandeln.
Im Kern geht es darum, ob die Händler aus eigenem Antrieb gegen Regeln verstoßen haben oder ob die Bank das Fehlverhalten überhaupt erst ermöglicht und geduldet hat. Hintergrund sind die von Aufsichtsbehörden weltweit entdeckten Manipulationen bei den Zinssätzen Euribor und Libor, die als Grundlage für Finanzgeschäfte in Billionenhöhe dienen. Mit den Tricksereien sollen die Institute eigene Geschäfte gefördert haben. Die vier Mitarbeiter der Deutschen Bank waren an der Festsetzung dieser Zinssätze beteiligt. Sie sollen sich in Chats und E-Mails mit anderen Händlern "unangemessen" ausgetauscht haben, wie die Bank ihnen vorwirft.
Die Bank sieht ein Fehlverhalten einzelner und kein dahinterstehendes System. Oberster Investmentbanker war damals der heutige Co-Chef der Bank, Anshu Jain. Die Bank betont stets, dass "kein amtierendes oder früheres Mitglied des Vorstands auf irgendeine unangemessene Weise in die untersuchten Vorgänge um Referenzzinssätze verwickelt" gewesen sei.
Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte im September 2013 eine Mitschuld bei der Bank gesehen und geurteilt, die fristlose Kündigung sei nicht rechtskräftig (Az.: 9 Ca 1551/13 bis 9 Ca 1554/13). Es habe damals keine konkreten Richtlinien und Kontrollen gegeben. Zudem habe es eine strikte Trennung zwischen den Ermittlern der Referenzzinsen und Händlern gefehlt. So habe die Bank den Interessenkonflikt heraufbeschworen. Die Deutsche Bank legte gegen das Urteil Berufung ein. Auch ohne existierende Richtlinien sei klar gewesen, dass die interne Händler-Kommunikation nicht richtig war.
Bei der Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht (Az: 14 Sa 1328/13 bis 14 Sa 1331/13) warb Richterin Astrid Nungeßer am Freitag eindringlich um einen neuen Anlauf für eine gütliche Einigung. Dem habe sich die Deutsche Bank nicht verschließen wollen, begründete Rechtsanwalt Christian Hoefs die überraschenden Wende im Prozess. "Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir die Trennung weiter für erforderlich halten."
"Es ist immer geboten, sich außergerichtlich zu einigen - egal welche Karten man hat", sagte der Anwalt der Händler, Peter Rölz. Ziel seiner Mandanten sei, bei der Deutschen Bank beschäftigt zu bleiben. In dem Güterichterverfahren dürfte es nun nach Einschätzung von Experten aber vor allem um die Höhe der Abfindung gehen.
Seit einigen Jahren sind Ermittler weltweit den Banken wegen Betrügereien bei der Festsetzung wichtiger Referenzzinssätze auf der Spur. Sie haben bereits Milliarden-Strafen gegen Institute verhängt. Die Deutsche Bank akzeptierte Ende 2013 eine EU-Strafe von 725 Millionen Euro. Sie wartet noch auf eine Einigung in den USA und Großbritannien.
Die "London Interbank Offered Rate" (Libor) gibt an, zu welchen Konditionen sich Banken gegenseitig Geld leihen. Der Euribor ist die Euro-Variante. Diese Zinssätze werden täglich von einer Reihe Großbanken gemeinsam festgelegt. Diese sollen auf dem Feld über Jahre manipuliert haben, um höhere Gewinne einzustreichen./enl/mmb/fbr
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