Euro am Sonntag erklärt

Bonitätsanleihen: In Ungnade gefallen

21.08.16 14:00 Uhr

Bonitätsanleihen: In Ungnade gefallen | finanzen.net

Der Verkauf von Bonitätsanleihen soll verboten werden. Besitzer von bereits emittierten Anleihen sind davon nicht betroffen.

von Emmeran Eder, Euro am Sonntag

Die Muskeln spielen lässt die deutsche Finanzaufsicht Bafin. Sie will den Vertrieb von Bonitätsanleihen an Privatanleger untersagen. Damit wendet die Behörde das Kleinanlegerschutzgesetz erstmals an. Es wurde im Juni 2015 verabschiedet und gibt der Bafin die Möglichkeit, Produkte zu verbieten.

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Bonitätsanleihen funktionieren im Grunde wie Unternehmensanleihen, zum Beispiel eine Bonitätsanleihe auf Bayer. Sie werden aber nicht von der Firma, sondern von einem Finanzinstitut emittiert - etwa LBBW. Daher gibt es ein doppeltes Schuldnerrisiko: Das des ­Referenzschuldners, hier Bayer, und das des Emittenten, im ­Beispiel LBBW. Egal ob der Emittent oder der Referenzschuldner in Schieflage geraten, der Besitzer der Bonitätsanleihe trägt immer das Verlustrisiko. Als Ausgleich dafür erhalten Anleger höhere Renditen als bei reinen Unternehmensbonds.

Bonitätsanleihen machen mit einem Volumen von 6,3 Milliarden Euro immerhin zehn Prozent des deutschen Zertifikatemarkts aus. LBBW, DekaBank, HypoVereinsbank und DZ Bank dominieren mit 94 Prozent Marktanteil das Segment.

Drei Kritikpunkte

Die Kritik der Bafin stützt sich auf drei Punkte: Erstens seien die Papiere für Privatinvestoren zu komplex. Zweitens bestehe ein Interessenskonflikt, da die Banken Herausgeber der Bonitätsanleihen sind, zugleich aber auch Geschäftsbeziehungen zu den Unternehmen unterhalten, auf die sie Bonitätsanleihen ­ auflegen. Im schlimmsten Fall würden die Emittenten sogar Kredite an diese Firmen vergeben. Drittens suggeriere der Name Bonitätsanleihe, dass es sich um eine klassische Anleihe handle, was aber nicht stimme. Das blende weitere Risiken aus.
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Bis zum 2. September haben Emittenten, der Deutsche Derivate Verband (DDV) sowie Anleger und Finanzwissenschaftler nun Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Wann die Bafin dann eine Entscheidung trifft, steht im Ermessen der Behörde.

Das Urteil des DDV steht fest: "Das ist ein Schnellschuss der Bafin", so DDV-Geschäftsführer Christian Vollmuth. Er weist darauf hin, dass es bisher keinen Schadensfall gab, anders als etwa bei Mittelstandsanleihen. Zudem seien die Kritikpunkte einfach zu beheben: Durch bessere Produktbeschreibung und -aufklärung, "Chinese Walls" in den Banken - und einen Namen, der Anlegern das Risiko klarmache.
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Wie das Verfahren ausgeht, ist unsicher. Anleger, die schon Bonitätsanleihen im Depot haben, sind nicht betroffen. Für sie gilt Bestandsschutz. Ein Verbot ­bezöge sich nur auf neue Bonitätsanleihen. Von daher ist ein Verkauf nicht angeraten.

Neue Produkte werden wegen der komplexen Gemengelage von Emittenten derzeit nicht offeriert. Bei den am Markt befindlichen Anleihen werden von den Banken nur Ankaufkurse gestellt - mit Ausnahme des Marktführers LBBW, der auch Verkaufskurse angibt. Trotzdem sollten Anleger dort keine Bonitätsanleihen erwerben, solange unklar ist, wie es mit der Produktgruppe weitergeht.

Bildquellen: Kai Hartmann Photography - BaFin, Sebastian Duda / Shutterstock