DDV-Kolumne Lars Brandau

Regulierung zahlt sich nicht immer aus

12.02.16 16:31 Uhr

Regulierung zahlt sich nicht immer aus | finanzen.net

Krisen haben oftmals einen Zäsurcharakter. Es gibt eine Zeit davor und danach.

Ob sich im jeweiligen Einzelfall vieles oder sogar alles zum Positiven wendet, steht anfangs in den Sternen. Die Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 war ohne Zweifel ein solcher Einschnitt. In der Folge traten die Regulierer auf nationaler und europäischer Bühne auf den Plan und wollten den Finanzmarkt und seine Akteure zähmen. Gutes Ansinnen, doch was ist davon übrig geblieben und nutzen die Regulierungsvorhaben den Anlegern?

Sowohl im Bereich der Bankenregulierung als auch im Anlegerschutz hat sich in den zurückliegenden Jahren einiges getan. Die Institute sollten stabiler, krisenfester werden und folglich die Stabilität des Bankensystems insgesamt erhöhen. Auf der anderen Seite galt die Prämisse, den Anleger quasi vollumfänglich zu schützen. Viele Maßnahmen wurden erlassen und in Gesetze gegossen, um verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Die Umsetzung gut gemeinter Vorsätze muss jedoch nicht immer gelingen und führt manchmal am Ziel vorbei. Mittlerweile gibt es nicht wenige die behaupten, dass die Finanzmarktregulierung insbesondere die Anlageberatung in ein rechtliches Korsett zwängt, weil Anleger vor allen möglichen Risiken geschützt werden sollen. Die Folgen sind dramatisch. Die Regulierungswut verunsichert einerseits die Bankberater, die sich aus der Beratung zurückziehen und geht zu Lasten des Anlegers. Statt einer Regulierungsmaschinerie, die den Anleger in der Tendenz bevormundet, sollten die politischen Entscheidungsträger in Deutschland und Europa wieder stärker das Leitbild des mündigen Anlegers verfolgen. So soll das heiß diskutierte Beratungsprotokoll künftig durch eine Geeignetheitserklärung ersetzt werden. Klingt zumindest sehr sperrig. Dass Regulierung auch durchaus nützlich sein kann, zeigt sich am Produktinformationsblatt, das den Verbrauchern die Orientierung im Finanzdschungel erleichtert. Dieser Beipackzettel für Finanzprodukte sorgt für mehr Transparenz und fasst alle wesentlichen Fakten verständlich zusammen. Fest steht, dass die Regulierungsvorgaben in der Summe zwar in die richtige Richtung gehen, ihre Umsetzung und Konsistenz jedoch besser aufeinander abgestimmt werden müssten. Nutzt die Richtlinie dem Anleger, lautet die einfache zugleich schwierige Frage.

Der Deutsche Derivate Verband ist in seiner aktuellen Trend-Umfrage dem Thema "Regulierungsnutzen für den Anleger" nachgegangen. Mehr als die Hälfte der Privatanleger in Deutschland ist dabei der Meinung, dass die Regulierungsvorgaben für die Vermittlung von Finanzprodukten letztlich eher nicht den Investoren nutzen. Für knapp ein Viertel ergibt sich eine teilweise Förderlichkeit der Regulierung. Damit stellt über Dreiviertel der Umfrageteilnehmer den Anlegernutzen der verschiedenen Regulierungsbestrebungen mehr oder weniger in Frage. 12 Prozent leiten einen vorschriftenbedingten Nutzen zum größten Teil ab. Lediglich 8 Prozent bescheinigen den Regulierungsvorgaben einen vollumfänglichen Mehrwert für die Anleger. An dieser Online-Befragung, die gemeinsam mit mehreren großen Finanzportalen durchgeführt wurde, beteiligten sich 3.549 Personen.

Über die Angemessenheit der Regeln wird unter den Branchenvertretern und politischen Entscheidungsträgern kontrovers diskutiert. Keinesfalls dürfen bürokratische Monster entstehen, die den Anleger zusätzlich verwirren und ihn immer weiter vom Finanzmarkt entfernen. Insofern brauchen wir nicht mehr, sondern eine bessere Regulierung zum Wohle der Anleger.

Der DDV ist die Branchenvertretung der führenden Emittenten derivativer Wertpapiere. Er fördert den Derivatemarkt und somit die Akzeptanz von Zertifikaten, Aktienanleihen und Optionsscheinen. Zu den Zielen zählen Anlegerschutz, Verbesserung der Verständlichkeit und Transparenz. Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.