DDV-Kolumne Lars Brandau

Bedingt hilfreich

10.03.16 09:42 Uhr

Bedingt hilfreich | finanzen.net

Die Finanzmarktkrise war für das gesamte Wertpapiergeschäft ein herber Einschlag. Das galt nicht nur für die Märkte selbst, auch der Rechtsrahmen änderte sich in der Folge gravierend.

Ganz oben auf der Agenda stand und steht der Schutz des Anlegers und Verbrauchers. Daraus ist mitunter eine fast schon falsch verstandene staatliche Fürsorgepflicht geworden. Die Anlageberatung wurde festgezurrt und standardisiert. Die Aufseher waren sich damals wohl sicher, dass ein Mehr an Regulierung auch ein Mehr an Anlegerschutz bedeutet. Der Investor sollte an die Hand genommen werden und nur das kaufen, was er wirklich versteht und braucht. Ein Produktinformationsblatt sollte Verbrauchern die Orientierung im Finanzdschungel erleichtern, der sogenannte "Beipackzettel" für Finanzprodukte.

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Hintergrund war auch, dass den Finanzdienstleistern in der Vergangenheit oftmals der Vorwurf gemacht wurde, mehr an das eigene Wohl, als an die Kundenbedürfnisse zu denken. Kurze Zeit später wurden die Finanzinstitute aufgefordert, die Produktinformationsblätter nachzubessern. Die Anleger sollten verständliche Informationen bekommen, um darauf aufbauend Finanzprodukte auch vergleichen zu können. Das bedeutete einen immensen, mit hohen Kosten verbundenen regulatorischen Aufwand für die Banken.

Heute weiß jeder, dass auch die beste Produktinformation eine wie auch immer geartete Falsch- oder Schlechtberatung nicht gänzlich abwenden kann. Dokumente sind eben nur Puzzleteile im Gesamtsystem des Beratungsgeschäfts.

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Der Deutsche Derivate Verband ging dem Informationsgehalt einzelner Dokumente auf den Grund. Und die Ergebnisse der monatlichen Online-Trend-Umfrage sind eindeutig. Annähernd die Hälfte der Privatanleger in Deutschland vertritt die Ansicht, dass die verschiedenen zur Verfügung gestellten Dokumente zur Erklärung von Finanzprodukten letztlich kaum den gewünschten Mehrwert liefern. Immerhin 30 Prozent sprechen sich für das Produktinformationsblatt als geeignetste Wissensquelle zu einem Finanzprodukt aus. 16 Prozent erkennen im Prospekt das für sie beste Dokument. Lediglich 5 Prozent sprechen sich in diesem Zusammenhang für das Beratungsprotokoll aus.

Wenige Jahre nach seiner Einführung soll nun das Beratungsprotokoll bei Geldanlagen abgeschafft und durch die Geeignetheitserklärung ersetzt werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich das neue Dokument in der Praxis besser bewährt. Sicher ist hingegen, dass dem Investoren nicht gedient ist, wenn aus regulatorischen Gründen das mögliche Anlageuniversum derart eingeschränkt wird, sodass viele kapitalmarktnahe Produkte nicht mehr in Frage kommen. Um dem Anlageberater auf Augenhöhe zu begegnen und die Altersvorsorgeproblematik anzugehen, ist für jeden Anleger eine fundierte Finanzbildung erforderlich. Diese sollte idealerweise bereits in der Schule beginnen und über das Grundlagenwissen einzelner Geldanlageformen hinausgehen. Nur so wird Sicherheit und Vertrauen gefördert. Eine Papierflut ist dagegen nur bedingt hilfreich.

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Der DDV ist die Branchenvertretung der führenden Emittenten derivativer Wertpapiere. Er fördert den Derivatemarkt und somit die Akzeptanz von Zertifikaten, Aktienanleihen und Optionsscheinen. Zu den Zielen zählen Anlegerschutz, Verbesserung der Verständlichkeit und Transparenz. Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.