Bundesrat stimmt Energiepreisbremse zu
Der Bundesrat hat die Preisbremsen für Gas und Strom endgültig gebilligt, die der Bundestag erst am Donnerstag beschlossen hatte.
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Der Bundesrat verzichtete bei seiner Plenarsitzung in Berlin darauf, zu den Gesetzen den Vermittlungsausschuss anzurufen. Sie sollen die Folgen der hohen Energiepreise für Bevölkerung und Unternehmen abfedern.
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Plus500: Beachten Sie bitte die Hinweise5 zu dieser Werbung.Die Maßnahmen gäben "den Bürgern Vertrauen, auch künftig ihre Rechnungen bezahlen zu können", sagte der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil, der derzeit Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist, im Bundesrat. Es gebe nun "einen durchgängigen Entlastungspfad". Das Gesetzesvorhaben bestätige das Vertrauen in den Staat.
Die Entlastung von den hohen Gaspreisen bestimmt sich nach einem Kontingent des Erdgas- und Wärmeverbrauchs zu einem vergünstigten Preis. Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen erhalten von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde respektive 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde. Die Maßnahme gilt ab März nächsten Jahres, greift dann aber rückwirkend auch schon für Januar und Februar. Industriekunden erhalten von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 7 Cent je Kilowattstunde oder 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je Kilowattstunde.
Durch die Strompreisbremse sollen Verbraucher bis 30. April 2024 bei den Strompreisen entlastet werden. Haushalte und Kleingewerbe erhalten ein auf 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres historischen Netzbezuges. Entnahmestellen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch, also insbesondere mittlere und große Unternehmen, bekommen ein auf 13 Cent/kWh gedeckeltes Kontingent in Höhe von 70 Prozent.
Die für die Entlastungsmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel sollen zu einem erheblichen Teil aus der Stromwirtschaft generiert werden. Deren kriegs- und krisenbedingte Überschusserlöse sollen mit dem Gesetz "in angemessenem Umfang" abgeschöpft und zur Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen verwendet werden. Die Abschöpfung erfolgt laut Wirtschaftsministerium ab dem 1. Dezember 2022. Die Laufzeit der Abschöpfung ist demnach zunächst bis zum 30. Juni 2023 befristet, kann aber im Lichte einer Überprüfung durch die EU-Kommission bis maximal zum 30. April 2024 verlängert werden.
BERLIN (Dow Jones)
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