Steuerliche Altverluste 2013 Rentierliche Anlagestrategien für Privatanleger
Wer rechtzeitig vor Einführung der Abgeltungsteuer in 2008 seine Finanzen geordnet hat, konnte mit dem Verkauf verlustträchtiger Papiere in der Spekulationsfrist einen Verlustvortrag beim Finanzamt aufbauen.
von Guido vom Schemm, Geschäftsführer bei MERITO Asset Management
Nun rückt für Privatanleger wieder ein Datum näher, bei dem es sich lohnt genauer hinzuschauen. Denn die Altverluste haben ein „Verfallsdatum“. Sie können ab 2014 nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften, wie zum Beispiel Gewinnen aus Immobilienverkäufen oder dem Handel mit physischen Edelmetallen, verrechnet werden. Neben der steuerlichen Betrachtung, die ein Vermögensverwalter nicht leisten kann und soll, stellt sich die Frage, wie die passende Anlagestrategie aussehen kann, um noch in 2013 die Altverluste zu nutzen und zugleich sein Vermögen rentierlich anzulegen.
Seit Einführung der Abgeltungsteuer muss zwischen so genannten Altverlusten, die aus Geschäften vor 2009 entstanden sind und den Neuverlusten, die aus Geschäften seit Januar 2009 entstehen und direkt in den Verrechnungstöpfen bei der Bank geführt werden, unterschieden werden. Die Altverluste – sofern vorhanden – sind vom Finanzamt auf dem Feststellungsbescheid bestätigt worden und können seit 2009 durch entstandene Veräußerungsgewinne steuerwirksam reduziert werden. In diesem Jahr ist es allerdings letztmalig möglich, Steuern durch Gewinne aus Wertpapiergeschäften zurückzuholen. Dazu gehören Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, jedoch keine Zinsen und Dividenden. Ab 2014 ist die Verrechnung mit Depotgewinnen dann nicht mehr möglich.
Kursgewinne realisieren und Stückzinsen vereinnahmen
Festverzinsliche Anleihen spielen besonders bei konservativen Anlegern eine große Rolle. Hier sind in den letzten Jahren durch die Niedrigzinspolitik beträchtliche Kursgewinne aufgelaufen, insbesondere länger laufende Anleihen stehen deutlich über pari. Sie sollten für einen vorzeitigen Verkauf zur Kursabsicherung und Renditeoptimierung auf den Prüfstand gestellt werden. Bei Verkauf der Anleihen erhöhen die aufgelaufenen Stückzinsen zudem den Veräußerungsgewinn. Auch bei Nullkuponanleihen oder Finanzinnovationen werden die erhaltenen Stückzinsen bei Verkauf als Kursgewinn behandelt.
Kursgewinne statt Dividenden
Im Aktienbereich erfreuen sich Dividendentitel in turbulenten Börsenzeiten besonderer Beliebtheit. Nicht nur können die Ausschüttungen mögliche Kursrückgänge ausgleichen, vielmehr stellt eine nachhaltige Dividende ein Gütesiegel für die Ertragskraft und die Qualität eines Unternehmens dar. BlackRock hat in einer Analyse festgestellt, dass die Wertentwicklung deutscher Aktien in den letzten 43 Jahren allein auf die Dividendenzahlungen und deren Nachhaltigkeit zurückzuführen ist. Die Investition in Dividendenaktien lässt sich durch den Kauf von Zertifikaten optimieren. Da bei diesen kein Anspruch auf Dividendenzahlung besteht, wird die Dividende als Kursabschlag berücksichtigt und kann als Veräußerungsgewinn vereinnahmt werden. Durch einen zusätzlichen Risikopuffer können mögliche Kursverluste abgefedert werden.
Wertsicherungsstrategien als Alternative
Auf dem aktuellen Kursniveau könnten auch Absicherungsstrategien doppelt punkten. Wer ein Aktiendepot hält, das steuerpflichtige Kursgewinne aufweist, kann sich mit Reverse- Zertifikaten oder Put-Optionsscheinen einerseits gegen unerwünschte Kursbewegungen nach unten absichern und andererseits die Veräußerungsgewinne nutzen. Bei Kursbewegungen nach unten oder nach oben werden entweder die Aktien oder die Gegenposition einen Gewinn ausweisen, der in 2013 steuerpflichtig verkauft werden kann.
„In jedem Fall sollten Anleger sich einen zeitnahen Termin zum Depotcheck gemeinsam mit Steuerberater und Vermögensspezialisten vereinbaren. So können steuerliches und finanztheoretisches Know-how gewinnbringend genutzt werden“, fasst vom Schemm zusammen.
Immer mehr Privatanleger in Deutschland vertrauen bei ihrer Geldanlage auf bankenunabhängige Vermögensverwalter. Frei von Produkt- und Verkaufsinteressen können sie ihre Mandanten bestmöglich beraten. Mehr Informationen finden Sie unter www.vermoegensprofis.de.
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