Steuerklasse: Wechseltermin nicht verpassen!
02.11.14 16:00 Uhr
Spätestens bis zum 30. November können berufstätige Ehepartner noch für 2015 beim Finanzamt den "Antrag auf Steuerklassenwechsel" stellen.
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von Michael Herbert Schulz, €uro am Sonntag
Das lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. So ist der Wechsel bereits für Dezember gültig, und die Ehepartner sichern sich noch 2014 ein höheres Netto und müssen nicht bis zu einer Erstattung nach der Steuererklärung warten. Die Steuerklassenkombination kann nur einmal im Jahr gewechselt werden, es sei denn ein Partner wechselt den Job.
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