Bafin: Schonfrist für Onlineshops
24.08.19 08:00 Uhr
Die Finanzaufsicht Bafin hat Onlinehändlern eine Schonfrist dafür eingeräumt, erhöhte Sicherheitsstandards bei der Kreditkartenzahlung einzuführen.
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von Bernhard Bomke, €uro am Sonntag
Die Behörde reagiert damit auf ihren Eindruck, dass es viele Onlinehändler nicht schaffen werden, bis zum Stichtag 14. September die technischen Voraussetzungen für die EU-weit geregelten zusätzlichen Sicherheiten zu schaffen.
Wie lange die Schonfrist gilt, ist noch offen. Onlinekunden, die mit Kreditkarte zahlen, müssen künftig neben den gewohnten Eingaben auch zum Beispiel noch eine Transaktionsnummer (TAN) eingeben. Das soll den Kartenmissbrauch erschweren.
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