Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

VW Musterklage: So beteiligen sich private Anleger an der Klage auf Schadensersatz

21.03.17 09:33 Uhr

VW Musterklage: So beteiligen sich private Anleger an der Klage auf Schadensersatz | finanzen.net

Die Deka, also die Fondsgesellschaft der Sparkassen, ist der Musterkläger für das Schadensersatzverfahren für Volkswagen-Aktionäre.

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Damit ist der Startschuss für eine der größten Anlegerklagen in Deutschland gefallen. Anleger haben nun sechs Monate Zeit, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Doch sie sollten auf keinen Fall so lange warten. Denn bereits im Mai greift eine wichtige Verjährungsfrist. So gehen Sie vor.

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Mit der Auswahl des Musterklägers verfolgt das Landgericht Braunschweig vor allem ein Ziel: im Rahmen dieses Verfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) soll möglichst umfassend geklärt werden, unter welchen Bedingungen Anleger Anspruch auf Schadensersatz aufgrund der Dieselaffäre haben. Deswegen wurde als Musterkläger eine Fondsgesellschaft ausgewählt, die über einen längeren Zeitraum in zahlreichen Fällen VW-und Porsche-Wertpapiere gehandelt hat.

Anhand dieser Transaktionen wird das Gericht nun untersuchen, ob und wann Anlegern ein Schadensersatz zusteht, weil Volkswagen die Manipulationen zu spät an den Finanzmarkt gemeldet hat. Volkswagen-Aktionäre, die auf Schadensersatz aufgrund der erlittenen Kursverluste im Rahmen der Abgasaffäre klagen wollen, haben nach Ansicht der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/vw) beste Chancen, wenn Sie Volkswagen-Aktien nach dem 1. Juni 2014 gekauft und diese am 18. September 2015, zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Abgasaffäre, im Depot hatten.

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Grundsätzlich kommen nach Ansicht von Experten auch frühere Käufe von VW-Papieren bis in das Jahr 2008 für eine Schadensersatzklage in Frage. Allerdings verschlechtern sich die Chancen, je länger der Kauf der Aktien zurückliegt. Denn schließlich muss nachgewiesen werden, dass die VW Unternehmensführung bereits zu diesem früheren Zeitpunkt von den Abgasmanipulationen wusste, ohne den Finanzmarkt darüber zu informieren. Je länger dieser Zeitpunkt zurückliegt, desto schwieriger dürfte der jeweilige Nachweis fallen.

Erstmals in Deutschland können private Aktionäre ihre Ansprüche auf Schadensersatz mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info/vw) ohne jegliches Kostenrisiko geltend machen. Sie greifen dabei auf eine sogenannte Prozessfinanzierung zurück. In diesem Rahmen fällt lediglich dann ein Erfolgshonorar in Höhe von 33 Prozent an, wenn Volkswagen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wird. Ist dies nicht der Fall, dann entstehen dem Anleger auch keinerlei Kosten.

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Insgesamt gibt es drei verschiedene Wege, mit denen VW Aktionäre ihr Recht auf Schadensersatz geltend machen können. Diese unterscheiden sich vor allem durch die Höhe der Kosten sowie das Kostenrisiko.

Variante 1: Individuelle Klage

Jeder Anleger kann seinen Schadensersatz individuell einklagen. Diese Klagen werden derzeit mit Blick auf das Musterverfahren zunächst stillgelegt. Es ist zu erwarten, dass nach Beendigung des Musterverfahrens die dort gefällten Urteile auf die individuellen Klagen übertragen werden. Eine individuelle Klage hat das höchste Kostenrisiko. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro (das entspricht einem eingeklagten Kursverlust in dieser Höhe) beträgt das Kostenrisiko rund 2.000 Euro. Allerdings bekommt man dieses Geld zurück, wenn VW zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wird. Aktionäre, die im aussichtsreichen Zeitfenster nach 1. Juni 2014 Aktien gekauft haben und eine gewisse Risikofreude mitbringen, können diesen Weg gehen. Zudem eignet sich dieses Vorgehen dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Variante 2: Anmeldung zum Musterverfahren

Durch die reine Anmeldung beteiligt sich der Anleger am Musterverfahren, ohne eine eigene Klage einzureichen. Damit wird das Ergebnis des Musterverfahrens auch für ihn bindend. Die Kosten für eine Anmeldung sind niedriger als bei einer individuellen Klage. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro betragen sie rund 675 Euro. Allerdings bekommt man dieses Geld nicht zurück, auch wenn der Fall gewonnen wird.

Variante 3: Prozessfinanzierung

Wer ein Kostenrisiko grundsätzlich ausschließen will, für den ist die Prozessfinanzierung interessant, die die IG Widerruf unter www.widerruf.info/vw-prozessfinanzierung bietet. Hier übernimmt ein Investor das komplette Kostenrisiko für die Schadensersatzklage. Erst wenn Schadensersatz von Volkswagen fließt, erhält der Prozessfinanzierer einen Anteil von 33 Prozent. Den Rest erhält der Anleger ohne weiteren Kostenabzug. Voraussetzung für die Prozessfinanzierung ist, dass mindestens 100 VW-Aktien (Stammaktien oder Vorzugsaktien) nach dem 1. Juni 2014 gekauft wurden und mindestens bis zum 18. September 2015 im Depot geblieben sind. Das Angebot einer Prozessfinanzierung muss aufgrund der drohenden Verjährung bis Ende April 2017 in Anspruch genommen werden.

Fazit: Selten zuvor waren für Anleger die Aussichten auf Schadensersatz so gut wie im Fall Volkswagen. Dies gilt zumindest dann, wenn zwischen Juni 2014 und September 2015 VW-Aktien erworben wurden. Bei früheren Käufen und bei anderen Wertpapieren (VW-Anleihen und Derivate sowie Porsche-Aktien) sind die Aussichten nicht ganz so gut.

Anleger können mit Hilfe der IG Widerruf unter www.widerruf.info/vw kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, welche Vorgehensweise für sie die günstigste ist. Wichtig ist jedoch, dass die Ansprüche auf Schadensersatz zeitnah geltend gemacht werden. Denn bereits im Mai 2017 greift eine wichtige Verjährungsfrist. Wer erst danach aktiv wird, dürfte deutlich schlechtere Aussichten haben. Nichtstun ist hier also die schlechteste Alternative.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.

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