Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Stuttgarter Gericht erhöht Chancen auf Schadensersatz für VW-Aktionäre

03.03.17 09:18 Uhr

Stuttgarter Gericht erhöht Chancen auf Schadensersatz für VW-Aktionäre | finanzen.net

Volkswagen-Aktionäre, die auf Schadensersatz wegen der Kursverluste aus der Dieselaffäre klagen wollen, bekommen nun Rückenwind aus Stuttgart. Das dortige Landgericht gibt den Klägern in vielen Punkten recht. Damit steigen die Aussichten auf Schadensersatz.

In einem sogenannten Vorlagebeschluss leitet das Landgericht Stuttgart ein Musterverfahren gegen den VW-Mutterkonzern Porsche ein. In diesem Verfahren geht es um Schadensersatzklagen von Porsche-Aktionären gegen das eigene Unternehmen. Kommt es zu dieser Musterklage in Stuttgart, so wird diese parallel zum Braunschweiger Verfahren laufen, in dem Volkswagen-Aktionäre auf Schadensersatz wegen der Kursverluste aus dem Herbst 2015 klagen.

Bemerkenswert ist der Inhalt des Stuttgarter Gerichtsbeschlusses vor allem deshalb, weil der Richter darin mehrere Argumente der Kläger würdigt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass einige Ereignisse, die teilweise schon lange vor Bekanntwerden des Abgasbetrugs stattfanden, Insiderinformationen gewesen seien, die das Unternehmen hätte melden müssen. Dazu zählen beispielsweise die Untersuchungsergebnisse des amerikanischen Instituts IC CT aus dem Mai 2014, die die US-Behörden erstmals auf die Spur von überhöhten Abgaswerten bei VW-Fahrzeugen brachten.

Ebenfalls als Insiderinformation wertet das Stuttgarter Dokument die Tatsache, dass der damalige VW-Vorstandschef Martin Winterkorn im Frühjahr 2014 in seiner sogenannten Wochenendpost über diese Untersuchungen informiert wurde.

Das Wertpapierhandelsgesetz sieht vor, dass ein börsennotiertes Unternehmen solche Insiderinformationen sofort öffentlich machen muss. Geschieht dies nicht, so macht sich die Unternehmensführung möglicherweise strafbar und schadensersatzpflichtig.

Die Frage, wann und in welchem Umfang Insiderinformationen sowohl von Volkswagen als auch von Porsche nicht gemeldet wurden, ist deshalb kriegsentscheidend für die Schadensersatzklagen von Aktionären. Denn offiziell hatte Volkswagen erst im September 2015 erstmals von den Abgasmanipulationen berichtet. Der Aktienkurs von Volkswagen hatte damals in der Spitze fast 50 % verloren und auch die Porsche-Aktie war eingebrochen.

Kommen die Gerichte nun also zu dem Schluss, dass Volkswagen und Porsche bereits im Mai 2014 Insiderinformationen vorliegen hatten, die man den Börsen hätte melden müssen, dann haben Aktionäre, die ab diesem Zeitpunkt Papiere erworben haben, gute Chancen auf Schadensersatz für ihre Kursverluste.

Diese Entwicklungen decken sich mit der Ansicht der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info), dass insbesondere VW Aktionäre, die ihre Papiere ab Juni 2014 erworben haben und diese zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Abgasmanipulationen im September 2015 noch im Depot hatten, sehr gute Aussichten auf Schadensersatz haben. Für diese Anleger hat die IG Widerruf erstmals in Deutschland eine Prozessfinanzierung organisiert, mit deren Hilfe Schadensersatzansprüche ohne jegliches Kostenrisiko geltend gemacht werden. Lediglich im Erfolgsfall fällt dabei ein Honorar in Höhe von 33 Prozent des erhaltenen Schadensersatzes an.

Voraussetzung für die Prozessfinanzierung ist, dass Anleger mindestens 100 VW-Aktien ab Juni 2014 erworben haben. Aber auch Aktionäre, die geringere Stückzahlen erworben haben oder in einem anderen Zeitraum gekauft haben, haben durchaus Chancen auf Schadensersatz. Welche individuellen Aussichten bestehen, können Anleger kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info/vw prüfen lassen. Neben einer individuellen Klage haben Anleger die Möglichkeit, sich dem in Kürze beginnenden Musterverfahren am Oberlandesgericht Braunschweig anzuschließen. Wichtig ist jedoch, dass dabei keine Zeit verloren wird. Denn im Mai 2017 sind drei Jahre seit den oben genannten möglichen Insidertatbeständen (ICCF-Untersuchung, Kenntnisnahme Winterkorn) vergangen. Damit droht hier eine wichtige Verjährungsfrist. Anleger, die diese Frist verpassen, riskieren ihren Anspruch auf Schadensersatz zu verlieren. Deswegen ist auch das Angebot zur Prozessfinanzierung nur bis Ende April 2017 gültig.

VW-Aktionäre, die im genannten Zeitraum Papiere gekauft haben und Kursverluste erlitten haben, sollten daher umgehend ihre Ansprüche bei der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info/vw prüfen lassen.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.