Cum-Ex-Deals: Finanzhof lässt Missbrauchsfrage offen

Sogenannte Cum-Ex-Aktiengeschäfte zulasten des Fiskus könnten legal gewesen sein. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.
von Michael H. Schulz, Euro am Sonntag
Die höchsten Steuerrichter befassten sich darin mit dem rasanten Wechsel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch zwischen mehreren Besitzern, die sich die nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer bis zu achtmal erstatten ließen.
Zwar erzielte der Fiskus im konkreten Fall einen Etappensieg gegen den Kläger Walter Höft und seine Investmentfirma DWH. Der BFH ließ jedoch die Grundsatzfrage offen, ob es sich bei diesen Deals um illegalen Gestaltungsmissbrauch handelte oder ob der Gesetzgeber das Ausnutzen einer Gesetzeslücke durch Untätigkeit lange tolerierte. "Diese Frage, die im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften und der dabei teilweise als halbherzig beurteilten regulativen Gegenwehr des Gesetzgebers viel diskutiert wird, kann nach wie vor unbeantwortet bleiben" (Az. I R 2/12), urteilte der BFH.
Für weitere 50 anhängige Streitfälle ist damit immer noch nicht endgültig geklärt, ob die umstrittenen Käufe bis 2012 grundsätzlich legal waren oder ob es sich um Steuerhinterziehung handelt. Deshalb schöpfen Banken und prominente Investoren wie Finanzprofi Carsten Maschmeyer weiter Hoffnung. Parallel dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft München I in dem bisher größten Verdachtsfall der Steuerhinterziehung in Höhe von 360 Millionen Euro mit Cum-Ex-Deals gegen einen Fonds (Az. 301 Js 141880/13).
Weitere News
Bildquellen: ER.09 / Shutterstock.com, Africa Studio / Shutterstock.com