Surfen am Arbeitsplatz: Was erlaubt ist - und was nicht
Wer während der Arbeitszeit privat im Internet surft, läuft Gefahr, gekündigt zu werden. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Thomas Keller, erklärt die juristischen Fallstricke.
von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
€uro am Sonntag: Warum kann privates Surfen am Arbeitsplatz ein Kündigungsgrund sein?
Thomas Keller: Es gibt hier drei Aspekte. Zunächst ist es die Arbeitszeit, die nicht mehr - wie im Arbeitsvertrag vereinbart - dem Unternehmen und damit betrieblichen Belangen zur Verfügung steht. Weiterhin sind auch Sicherheitsaspekte und eine rechtliche Seite zu beachten.
Wie kann privates Surfen die IT-Sicherheit von Unternehmen gefährden?
Die von Arbeitgeberverbänden befürchteten Risiken durch Angriffe auf die IT sind ganz erheblich. Das private Surfen ruft sicher den ein oder anderen Angriff auf die IT hervor. Das Herunterladen von Dateien ist ein zentrales Sicherheitsrisiko.
Welche rechtlichen Folgen hat es für Arbeitgeber, wenn sie die Privatnutzung des Internets erlauben?
Ist das Surfen am Arbeitsplatz erlaubt oder geduldet, riskiert der Arbeitgeber, Anbieter von Diensten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes und des Telemediengesetzes zu sein und damit strengen Regelwerken zu unterliegen.
Inwieweit ist eine Überwachung durch den Arbeitgeber rechtlich zulässig?
Überwachungsmöglichkeiten sind durch die Rechtsprechung weit eingeschränkt, in Betrieben mit Betriebsrat nur bei mitbestimmten Betriebsvereinbarungen möglich. In der Gesamtschau ist schon erstaunlich, wie viel Geduld die Rechtsprechung den Arbeitgebern abverlangt. Nur bei extensiver Nutzung entscheiden die Arbeitsgerichte zu Lasten der Mitarbeiter.
Dürfen Arbeitnehmer davon ausgehen, dass privates Surfen geduldet wird, wenn der Arbeitgeber dagegen nichts unternimmt?
Ich halte es für falsch, aus einer auch längeren Duldung zu schließen, dass privates Surfen am Arbeitsplatz erlaubt ist. Eine solche betriebliche Übung scheitert aus meiner Sicht daran, dass der Arbeitgeber für Jeden erkennbar nicht auf die Möglichkeit verzichten möchte, zumindest für die Zukunft den Umgang mit Betriebsmitteln frei zu gestalten und auch das private Surfen zu untersagen.
Und wenn es in einem Betrieb kein explizites Verbot gibt?
Ist privates Surfen nicht ausdrücklich untersagt, würde ich dennoch zu einer zurückhaltenden Nutzung raten und dabei insbesondere davon ausgehen, dass sich nachvollziehen lässt, wann in welchem Umfang welche Eingaben an den Rechnern gemacht werden. Arbeitszeit ist eben keine Freizeit.
Hängen rechtliche Folgen von privatem Surfen auch vom betrieblichen Engagement des Mitarbeiters ab?
Mitarbeiter, die (regelmäßig) über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten, werden regelmäßig nicht in gleicher Schärfe damit konfrontiert, sie würden ihre Arbeitszeit nicht vertragsgemäß zur Verfügung stellen, wie Mitarbeiter, die streng nach Dienstzeiten arbeiten. Im Zweifel sollte man sich erkundigen und sich zumindest per Mail bestätigen lassen, dass im Umgang mit der IT in dieser Form Einverständnis besteht.
Kurzvita
Thomas Keller ist Partner der Kanzlei Keller Menz in München und seit
20 Jahren auf Arbeitsrecht spezialisiert
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