Steuern: Wer muss Belege sammeln?
10.01.17 17:30 Uhr
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Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Wie lange muss oder sollte ich als Bankkunde und Verbraucher Unterlagen zu Konten, Depots und Rechnungen aufbewahren?
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€uro am Sonntag: Grundsätzlich gibt es für Privatpersonen für diese Dokumente keine Aufbewahrungspflichten aber folgende Ausnahmen: Wer den Handwerkerbonus in der Steuererklärung geltend macht und eine 20-prozentige Anrechnung entsprechender Arbeitskosten beantragt, muss Rechnungen zwei Jahre aufbewahren. Handwerkerrechnungen von 2016 müssen also in dem Fall bis Ende 2018 aufbewahrt werden.
Wer Rechnungen für Bauleistungen erhält, muss diese fünf Jahre aufbewahren. Grund dafür sind gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Obwohl es für Girokontoauszüge keine Aufbewahrungsfristen gibt, sollten Privatpersonen diese mindestens vier Jahre aufbewahren: Forderungen aus Kaufverträgen verjähren in der Regel nach drei Jahren.
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