Rentner und Krankenkasse - was ist wichtig?
21.04.18 14:00 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
Werbung
von Martin Reim, €uro am Sonntag
Ich gehe nächstes Jahr in Rente. In meinen rund 40 Berufsjahren als Angestellter war ich überwiegend gesetzlich (als Pflichtmitglied und freiwillig), aber auch einige Jahre privat krankenversichert. Kann ich im Ruhestand in die günstige Krankenversicherung für Rentner wechseln? Und spielt es dabei eine Rolle, dass ich verheiratet bin und zwei erwachsene Kinder habe?
€uro am Sonntag: Bedingung für einen Wechsel in die Krankenversicherung für Rentner (KVdR) ist , dass man als Berufstätiger gesetzlich krankenversichert war - und das mindestens neun Zehntel in der zweiten Hälfte der gesamten Versicherungszeit. Wer dieses Kriterium in seinem Erwerbsleben nicht erfüllt hat, muss grundsätzlich als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankasse im Rentenalter höhere Beiträge entrichten. Es gibt aber ein Schlupfloch, wenn entsprechende Versicherungszeiten fehlen: Seit einer Gesetzesänderung zum 1. August 2017 bringt jedes Kind Berufstätigen rechnerisch drei zusätzliche Jahre mit gesetzlicher Versicherung. Diese werden beiden Elternteilen voll zugerechnet.
Wichtig: KVdR-Versicherte bleiben Mitglied ihrer jeweiligen Krankenkasse, allerdings mit einem besonderen Status. Einer der Vorteile ist, dass auf private Einkünfte wie Mieteinnahmen, Privatrenten und Zinsen keine Krankenkassenbeiträge erhoben werden.
________________________
Weitere News
Bildquellen: ollyy / Shutterstock.com, Fernando Madeira / Shutterstock.com