Recht: Streit wegen Herbstlaub
08.11.16 17:30 Uhr
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von Maren Lohrer, €uro am Sonntag
Wer muss eigentlich das Herbstlaub beseitigen? Ich besitze eine Doppelhaushälfte, bei meinem Nachbarn verstopft das Laub die Regenrinne, sodass das Wasser zu uns herüberschwappt. Auch fallen die Blätter auf unser Grundstück.
€uro am Sonntag: Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht gilt für Grundstückseigentümer auch bei Herbstlaub. Formaljuristisch betrachtet gehört die ordnungsgemäße Entwässerung des Dachs zur vom Vermieter respektive vom Eigentümer geschuldeten "Soll-Beschaffenheit". Doch es besteht keine generelle Pflicht des Vermieters, Dachrinnen regelmäßig zu kontrollieren und zu reinigen.
Die Blätter seines Baumes muss der Nachbar in Ihrem Garten aber nicht beseitigen. Nur bei extremer Beeinträchtigung käme eventuell eine sogenannte Laub-Rente in Betracht. Auf den eigenen - und meist den angrenzenden öffentlichen - Gehwegen hat der Eigentümer aber eine Räumpflicht, diese ist aber nicht konkret.
Im Klartext: Es gibt keine genaue Vorschrift, wie oft gereinigt werden soll. Sollte jedoch ein Passant auf dem Gehweg ausrutschen und sich verletzen, kann er den Besitzer der Immobilie, auf deren Gehweg das Laub nicht geräumt wurde, belangen. Gleiches gilt übrigens auch im Winter, wenn es darum geht, angrenzende öffentliche Gehwege schneefrei zu halten oder zu streuen.
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